Geschrieben von IgelMama am 19.10.2005, 12:14 Uhr |
@IgelMama: *Kopfkratz*
nein,ich bekomme kein ALG2
Das mit dem UVG ist tatsächlich so:
Ich zitier mal:
§ 1 Berechtigte
(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuß oder -ausfalleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer
1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt, und
3. nicht oder nicht regelmäßig
a) Unterhalt von dem anderen Elternteil oder,
b) wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält.
(2) Als dauernd getrennt lebend im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 gilt ein verheirateter Elternteil, bei dem das Kind lebt, auch dann, wenn sein Ehegatte wegen Krankheit oder Behinderung oder auf Grund gerichtlicher Anordnung für voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist.
(2a) Ein Ausländer hat einen Anspruch nach diesem Gesetz nur, wenn er oder der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichnete Elternteil im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist. Auch bei Besitz einer Aufenthaltserlaubnis hat ein Ausländer keinen Anspruch auf Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz, wenn der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichnete Elternteil als Arbeitnehmer von seinem im Ausland ansässigen Arbeitgeber zur vorübergehenden Dienstleistung in den Geltungsbereich des Gesetzes entsandt ist. Der Anspruch auf Unterhaltsleistung beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Aufenthaltsberechtigung oder der Aufenthaltserlaubnis. Abweichend von Satz 1 besteht der Anspruch für Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mit Beginn des Aufenthaltsrechts.
(3) Anspruch auf Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz besteht nicht, wenn der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichnete Elternteil mit dem anderen Elternteil zusammenlebt oder sich weigert, die Auskünfte, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind, zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken.
(4) Anspruch auf Unterhaltsleistung nach diesem Gesetz besteht nicht für Monate, für die der andere Elternteil seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Berechtigten durch Vorausleistung erfüllt hat.
tschaui IgelMama
- Noch eine These (auch zum Thema Prioritäten) - Trini 19.10.05, 8:56
- Re: Noch eine These (auch zum Thema Prioritäten) - andrea70 19.10.05, 9:09
- "Seelig sind die geistig Armen" - Schwoba-Papa 19.10.05, 9:23
- sie sind ja zufrieden - titu 19.10.05, 9:28
- Re: Noch eine These (auch zum Thema Prioritäten) - IgelMama 19.10.05, 10:27
- @Igel Mama, danke für Deinen Beitrag, - tinai 19.10.05, 10:35
- Re: @Igel Mama, danke für Deinen Beitrag, - IgelMama 19.10.05, 10:45
- Re: @Igel Mama, danke für Deinen Beitrag, - emmal j. 19.10.05, 11:13
- Re: - IgelMama 19.10.05, 11:23
- Erst mal danke, emmal j. - genauso habe ich es gemeint. - Trini 19.10.05, 12:05
- @IgelMama: *Kopfkratz* - fusel 19.10.05, 11:59
- Re: @IgelMama: *Kopfkratz* - IgelMama 19.10.05, 12:14
- Doch, das ist (leider) so - Elisabeth mit Fumi & Temi 19.10.05, 12:17
- Wieder was dazu gelernt :o( - fusel 19.10.05, 12:23
- Re: Wieder was dazu gelernt :o( - IgelMama 19.10.05, 12:29
- Wieder was dazu gelernt :o( - fusel 19.10.05, 12:23
- ich finde die aussage arm macht krank - flo03 19.10.05, 13:05
- Re: @Igel Mama, danke für Deinen Beitrag, - emmal j. 19.10.05, 11:13
- Re: @Igel Mama, danke für Deinen Beitrag, - IgelMama 19.10.05, 10:45
- @Igel Mama, danke für Deinen Beitrag, - tinai 19.10.05, 10:35
- Jammern auf hohem Niveau - Elisabeth mit Fumi & Temi 19.10.05, 12:09
- Re: Jammern auf hohem Niveau - maleja 19.10.05, 12:32
- Re: Noch eine These (auch zum Thema Prioritäten) - Moneypenny77* 19.10.05, 12:34
- Dummheit... - Trini 19.10.05, 12:47
- @ Elisabeth - ich staune immer wieder... - Trini 19.10.05, 12:46
- Danke ;-) - Elisabeth mit Fumi & Temi 19.10.05, 14:35