Geschrieben von shinead am 12.09.2012, 17:00 Uhr |
hmmmmm, problem mit schüler-bafög
Die übernehmende Firma ist im Besitz der Personalakte und kann darüber das Gehalt des Jahres 2010 bestätigen.
Ob der Geschäftsführer wechselt ist egal, die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre...
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- hmmmmm, problem mit schüler-bafög - Christine70 12.09.12, 16:02
- suuuuuuuuuuper, falsche forum, schulligung. owt - Christine70 12.09.12, 16:02
- Re: hmmmmm, problem mit schüler-bafög - shinead 12.09.12, 17:00
- Re: hmmmmm, problem mit schüler-bafög - Christine70 12.09.12, 17:22
- Re: hmmmmm, problem mit schüler-bafög - dr.snuggles 12.09.12, 17:51
- Re: hmmmmm, problem mit schüler-bafög - Christine70 13.09.12, 8:12
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