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Geschrieben von roxithro am 05.04.2015, 22:30 Uhr

Hier

gibt es diese Regelung auch. Allerdings steht dann dort " In der Zeit zwischen 13.00 Uhr und 14.00 Uhr ist eine dem Ruhebedürfnis der Anwohner angemessene Lautstärke einzuhalten ". Das gilt für die Spielplätze, die inmitten eines reinen Wohngebietes liegen.

 
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