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Geschrieben von MutterTeresa am 29.03.2007, 19:13 Uhr

geschäftlich?

Hallöle!

Ich denke ein Einwurfeinschreiben (Quittung gibts bei der Post) reicht völlig aus.

Wenn der Mensch an den zugestellt werden soll, auch dort gemeldet ist (Türschild reicht nicht aus, einfach mal eine Einwohnermeldeamtsanfrage beim zuständigen Amtsgericht machen), muss er sich drum kümmern, seine Post abzuholen. Wenn es um sowas wie eine Mahnung geht und er nicht drauf reagiert, dann gilt das trotzdem vor Gericht als zugestellt.

LG
MT

 
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