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Geschrieben von Carmar am 14.09.2022, 9:15 Uhr

Gebäudefläche ------ Wohnfläche

Ist Gebäudefläche das Gleiche wie Wohnfläche?
Ich glaube nicht.
Aber im Finanzamtbrief steht, man soll die Gebäudefläche angeben.
Die Steuerberaterin will die Wohnfläche.
Elster will wohl auch die Wohnfläche.

Und was, wenn es zu einer (von zwei) Etage keine gescheiten Zeichnungen und Quadratmeterangeben gibt?

Es gibt um das Haus meiner Mutter. Ich habe kein Haus, muss mich aber damit rumschlagen.

 
10 Antworten:

Nachtrag

Antwort von Carmar am 14.09.2022, 9:17 Uhr

Beim Finanzamt kann man am Telefon nur die 1 oder die 2 klicken, um die Adresse oder die Öffnungszeiten zu erfahren. Die stehen aber auch im Internet. Ansonsten ist keiner zu erreichen. Mailadresse gibt es nicht.

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Re: Gebäudefläche < ------> Wohnfläche

Antwort von Leena am 14.09.2022, 9:48 Uhr

Kommt aufs Bundesland an, was man angeben muss.
Vor allem Bayern und Hessen haben nicht das "Bundesmodell".

Bayern will wohl (soweit ich das gehört habe) die Gebäudefläche, meist wird sonst nach Wohnfläche gefragt bzw. nach Wohnfläche und Nutzfläche.

Normalerweise gibt es vom zuständigen Landesamt eine Anleitung, da muss man nachschauen und wird vermutlich fündig...

Ach so - wenn es keine Flächenangaben gibt, hilft nur sorgfältig ausmessen und richtig ausrechnen...

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Re: Gebäudefläche < ------> Wohnfläche

Antwort von Monroe am 14.09.2022, 11:54 Uhr

Ich vermute Mal, dass dabei um gesamte Gebäude geht (Grundfläche der bebauten Fläche) und um reine Wohnfläche(jede Etage etc) Garage ist z.B. ein Gebäude, fällt aber nicht unter Wohnfläche, würde dann aber mit unter Gebäudefläche fallen. Wie das mit Keller und so ist, weiß ich nicht.
Ich hab auch keine Ahnung, ob das so richtig ist, vermute ich jetzt nur mal.
Gibt es keine Erklärung zu den einzelnen Dingern in dem Schrieb vom Finanzamt?

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Re: Gebäudefläche < ------> Wohnfläche

Antwort von misssilence am 14.09.2022, 12:24 Uhr

Du brsuchst die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung.

Je nach Bundesland ist das vereinfacht:

Wohnfläche ohne Fläche von Dachboden, Keller, Abstellkammer, Hauswirtschaftsräume. Terrasse, Loggia und Balkon gehören zu 1/4 dazu.

Vertraue bitte deinem Steuerberater und frage ihn bei Unklarheiten.

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Re: Gebäudefläche < ------> Wohnfläche

Antwort von misssilence am 14.09.2022, 12:25 Uhr

Keine Laienverständliche.

Es gibt die einzelnen Anwenungserlasse - aber da steigen manchmal schon Steuerberater nicht durch.

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Re: Gebäudefläche < ------> Wohnfläche

Antwort von Silvia3 am 14.09.2022, 13:28 Uhr

Im Finanztip-Newsletter wurde das vor drei oder vier Wochen sehr gut erklärt, mit Abbildungen. Google einfach mal.

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Re: Gebäudefläche < ------> Wohnfläche

Antwort von Zwergenalarm am 14.09.2022, 13:30 Uhr

Ich kann jetzt nur die österreichische Definition wiedergeben, aber gerade, was die Flächenermittlung betrifft, lehnen wir uns erfahrungsgemäß vielfach an die Deutschen an.

Gebäudefläche = Bruttofläche, d.h. die Außenabmessung des Baukörpers je Geschoss (Umriss außen)
Wohnfläche = Nettofläche, das heißt die Summe der Flächen aller bewohnten Räumlichkeiten.

Nachdem in vielen Fällen aber gerade bei älteren Gebäuden keine richtigen Grundrisspläne existieren lässt das Finanzamt bei uns folgende Rechnung zu:

Bruttofläche - 30% (für Maueranteil) => Nettofläche
(Sogar bei Vorliegen eines Grundrisses würde ich dieses Rechenmodell empfehlen, weil der Maueranteil niemals 30% ausmacht, sondern real meist nur 15-20%, oder sogar noch weniger, das aber nur am Rande)

Kellergeschosse zählen dabei nur zu 50% (je nachdem für was genau man die Bemessungsgrundlage dann braucht). Darüber hinaus gibt es dann noch diverse Abminderungsfaktoren (Gebäudenutzung, Baualter), die aber sicher regionalspezifisch sind.

Stehen tut das Ganze bei uns in der Grundstückswertverordnung. Es gibt bei euch sicher eine analoge Verordnung. Hat man mal die richtigen Gesetzestexte ist das Ganze auch kein Hexenwerk mehr, zumindest bei uns in Ö.

Good Luck, ich hoffe es hilft dir bei der Suche

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Na bitte…..

Antwort von Zwergenalarm am 14.09.2022, 13:35 Uhr

……der Begriff fiel ja schon. Wohnflächenverordnung!

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ich noch mal

Antwort von Carmar am 15.09.2022, 8:29 Uhr

Zitat Zwergenalarm: "Gebäudefläche = Bruttofläche, d.h. die Außenabmessung des Baukörpers je Geschoss (Umriss außen)"

"je Geschoss" habe ich tatsächlich noch nie gehört/gelesen.

Und wenn die Wohnfläche erwünscht ist, warum schreibt man das dann so nicht in den Brief?

Gebäudefläche wäre für mich als Laie einmal drumherum gemessen. Sozusagen der Flächeninhalt von der "zugestellten" Grundstücksfläche.

Bei dem Haus handelt es sich um ein zweistöckiges Haus in Hanglage. Die Haupteingangstür ist oben. Dort sieht das Haus eingeschossig aus. Es gibt zwei weitere Eingänge unten. Dort sieht das Haus zweigeschossig aus.
Die Garage ist oben sozusagen im Haus. Außerdem gibt es ein offenes Treppenhaus. Es ist alles schwer auszurechnen. Grrr. Ich gebe jetzt einfach mal das an, was mein (verstorbener) Vater immer an Wohnfläche gesagt hat.

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NRW o.T.

Antwort von Carmar am 15.09.2022, 8:30 Uhr

ohne Text

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