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Geschrieben von like am 20.03.2013, 18:18 Uhr

fragt sich halt

wie viele der Einzelfälle tatsächlich vor Gericht landen.
Das macht den Kohl auch nicht mehr fett (also, hinsichtlich der ohnehin mit Kleingruscht überladenen Gerichte).
Bleibt einfach, dass der Vermieter sich den Mieter vor dem Einzug bisschen genauer anguckt, ein vernünftiges Gespräch führt und nicht nur den Makler machen lässt.
Eigentum verpflichtet - und sei's nur zum sorgfältigen Auswählen.

 
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