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Geschrieben von kravallie am 20.03.2013, 14:40 Uhr

benedikte, benedikte, schnell!!!

http://www.t-online.de/wirtschaft/immobilien/id_62651596/bgh-kippt-verbot-von-hunden-und-katzen-in-mietwohnungen.html


geklaut aus dem hauptforum!!!

 
32 Antworten:

Re: benedikte, benedikte, schnell!!!

Antwort von Andrea&Würmchen am 20.03.2013, 14:55 Uhr

Hab das gerade auf der Heimfahrt vom Büro im Auto gehört und dachte, ich müsste in den Graben fahren. Wieso darf ich nicht mehr bestimmen, wie mein Eigentum genutzt wird? Ich versteh's nicht. Naja, die Hintertür "Abwägung der Interessen aller Bewohner" wird in Zukunft wohl sehr strapaziert werden...

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Re: benedikte, benedikte, schnell!!!

Antwort von maleja am 20.03.2013, 15:02 Uhr

Habs gerade im Radio in den Nachrichten gehört und musste auch an sie denken...

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Re: benedikte, benedikte, schnell!!!

Antwort von shinead am 20.03.2013, 15:15 Uhr

Ich sehe schon meine Mieterin vor dem Tierheim stehen... *seufz*

Im Falle eines Auszuges werde ich dann großzügig die entstandenen Schäden von der Kaution abziehen. Das wird bestimmt nervig und stressig. (Ich erinner mich mit grausen an die letzte Kautionsabrechnung mit einer Katzenhalterin *grusel*)

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Danke Kravallchen danach habe ich gesucht weil ich es nicht gefunden habe

Antwort von Simpleton am 20.03.2013, 15:20 Uhr

und wollte gerade hier fragen.

Aber muss jetzt jeder Fall vors Gericht???

LG

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An die bis jetzt 2 Vermieterinnen

Antwort von Simpleton am 20.03.2013, 15:23 Uhr

Was ist denn da passiert das Ihr so gegen Tiere seid??

Meine Mutter sagt immer " Wer keine Tiere mag mag auch keine Kinder und andersrum auch"

Was machen denn die Tiere wenn sie richtig gehalten werden??

LG

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Re: benedikte, benedikte, schnell!!!

Antwort von MartaHH am 20.03.2013, 15:27 Uhr

Das wird ja wieder für Trubel sorgen, denn es lässt Raum für Deutungen. Wenn ein Nachbar meint, dass sein Rottweiler eigentlich ein liebes Wesen hat und halt nur ein starkes Dominanzverhalten den übrigen Hausbewohnern gegenüber... Dann kauf ich mir ein Messer, halte es in der Hand und sage auch immer, dass ich nur spielen will!

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Haha

Antwort von maxwell am 20.03.2013, 15:29 Uhr

Als Besitzer mag ich Tiere total gern. Hätte selber gerne einen Hund, aber kann es - TADAAAA - sehr gut verstehen, daß der Vermieter das nicht will.
Hunde zerkratzen Türen und Böden. Katzen können inkontinent werden und überall hinpinkeln, was teuflisch stinkt.
Kleinvieh macht auch Mist, aber wesentlich weniger.

Insofern mache ich einen Unterschied, ob mein Objekt, daß ich vermiete, von Viechern verwohnt wird, was ICH zahlen muß, wenn der Mieter auszieht.

Oder ob ich ein Objekt besitze, und es mit meinen Tieren teile.

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Re: Haha

Antwort von Simpleton am 20.03.2013, 15:35 Uhr

Na ja das mag schon sein wie Du es schreibst aber 10 Kanninchen oder viele Mäuse und Ratten (die man ja haben darf) machen dann auch viel Dreck und das an verschiedenen Stellen.

Es gibt auch noch Chinchillas ( aber dich glaube die sind mit den Katzen verwandt aber sind keine Katzen) und was die anrichten können möchte ich nicht wissen.

Ist das nicht wieder so eine Sache von wegen Mietnomade? Ist das mit den Tieren nicht das selbe?

LG

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Re: An die bis jetzt 2 Vermieterinnen

Antwort von shinead am 20.03.2013, 15:45 Uhr

Bei der einen Mieterin hat die Katze derartige Kratzspuren an den Wänden hinterlassen, dass auch die Rigipsplatten dahinter in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Das hat die Mieterin schick hinter neuen Tapeten versteckt. Wir haben es erst bei der nächsten Renovierung vom Nachmieter gezeigt bekommen.
Ich kann mich aber noch gut daran erinnern, dass die Tapete bei ihr an dieser Stelle in Fetzen hing (deshalb musste sie dort auch tapezieren).

Ein anderer Mieter hatte einen (nicht angemeldeten) Hund. Mit dem ist er wohl nicht Gassi gegangen, sondern hat den Garten als Hundeklo genutzt.
Wir mussten dann den Garten erst mal wieder säubern, bevor weiter vermietet werden konnte.

>>Meine Mutter sagt immer " Wer keine Tiere mag mag auch keine Kinder und andersrum auch"
Das der Spruch Blödsinn ist, weißt Du hoffentlich.

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Re: benedikte, benedikte, schnell!!!

Antwort von Fredda am 20.03.2013, 15:46 Uhr

Ich bin froh, dass ich weder Ver- noch Mieter bin... Unsere Tiere haben ehrlich gesagt noch nichts an der Bausubstanz kaputtgemacht. Auch unsere Katzen in der Mietwohnung meiner Eltern früher nicht. Chaotische Mieter machen halt Schäden, ob mit oder ohne Haustier...

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Re: benedikte, benedikte, schnell!!!

Antwort von tiktak am 20.03.2013, 16:05 Uhr

ich bin kein chaotischer Mieter und ich liebe Tiere,aber trotzdem hat auch unsere Wohnung schon durch die Tiere gelitten.
Glas der Terrassentür zerkratzt,weil Hund rein bzw.raus will
Tapeten von Kater zerkratzt ( in der Eingewöhnungsphase )
Kann mir keiner erzählen,dass es am Mieter liegt,wenn Tiere Schaden anrichten.
Ich muß es eben hinnehmen,denn ich habe mich bewußt für die Tiere entschieden,zum Glück aber im eigenen Haus

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da hilft alles Lamentieren der Vermieter nichts

Antwort von like am 20.03.2013, 16:32 Uhr

So ist das jetzt halt. Jede Kapitalanlage hat halt ihre Vor- und Nachteile - man könnte alternativ ja in zyprische Staatsanleihen investieren.

Ich schiebe Schäden übrigens auch mehr auf chaotische Mieter als auf Haustiere - bei unserem vermieteten Objekt auch ebenso passiert. Artgerecht gehalten, verursachen Haustiere keine Schäden.

Der Vermieter kann ja immer noch die Miete raufsetzen, wenn ein Haustier einzieht, um potenzielle Schäden gleich abzudecken, oder eine höhere Kaution verlangen.

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Re: benedikte, benedikte, schnell!!!

Antwort von Leena am 20.03.2013, 16:36 Uhr

...ging mir genauso, als ich es eben im Radio auf der Fahrt zur Tagesmutter gehört habe - ich musste auch an Benedikte denken!

Ich wollte aber noch auf die Suche gehen, was genau in dem Urteil jetzt eigentlich gesagt wurde... es klang so, als wäre es quasi ein therapeutischer Hund fürs Kind, oder wie war das? Blindenhunde wären ja auch eine andere Sache als "normale Durchschnittshunde", dachte ich...

Ansonsten - ich habe schlicht Angst vor Hunden (irrational, ich weiß, ist aber so), und wenn ich mir vorstelle, ich würde eine Einliegerwohnung im eigenen Haus vermieten und müsste mich dann dauernd im Treppenhaus oder im Garten oder was auch immer fürchten, weil ich denke, im nächsten Moment steh ich dem Hund gegenüber... da würde ich mich in meiner Lebensqualität schon eingeschränkt fühlen. :-(

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Re: da hilft alles Lamentieren der Vermieter nichts

Antwort von shinead am 20.03.2013, 16:40 Uhr

>>oder eine höhere Kaution verlangen

Ne, das kann ich nicht. 3 Kalt-Monatsmieten sind gesetzliches Maximum.

Mit den Nicht-Tierhalten als Mieter hatte ich noch keine Probleme.
Ab und an regt mich mal jemand auf, aber das verfliegt auch.

In anderen Ländern gibt es keinen so großen Mietmarkt wie hier. Da zieht man eben erst aus, wenn man sich das eigene Heim kaufen kann.
Wäre das eine Alternative für die ganzen deutschen Mieter, die Privatleute als Vermieter haben?
Wohl eher nicht.

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Re: da hilft alles Lamentieren der Vermieter nichts

Antwort von Steffi528 am 20.03.2013, 16:49 Uhr

Naja, aber wenn es so weiter geht und man als Vermieter noch mehr gesetzliche Nachteile hat (z.B. nicht sagen kann, das man keinen Hund im Haus haben will), dann wird der Wohnraum weiter weniger. Nicht jeder sieht die Vermietung als Kapitalanlage, sondern als netten Nebenverdienst und wenn es mehr Nachteile als Vorteile gibt, dann bleibt die Wohnung halt leer.
Hier im Dorf vermieten einige nicht, weil sie nicht wissen, was sie sich da "heranziehen". Und schon wird es für alle Mieter schwer, eine geeignete Wohnung zu finden.

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Re: da hilft alles Lamentieren der Vermieter nichts

Antwort von cosma am 20.03.2013, 16:56 Uhr

Ich glaube, daß die Mehrheit der Haustiere lebt ohne deutliche Gebrauchsspuren zu hinterlassen.

Erlebe ich bei uns selbst so.

Und für alles andere ist doch die Kaution gedacht.

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vielleicht sollte man Menschen in Mietwohnungen verbieten....;-)

Antwort von Butterflocke am 20.03.2013, 16:57 Uhr

Wenn ich die Hundesch.... vor unserer Haustür sehe (die ich aber leider immer erst enetdecke, wenn meine Kinder BEIDE hineingelatscht sind und den Mist durch den Hausflur verteilt haben ), dann verstehe ich unseren Vermieter nicht, der Tiere bereits VOR diesem Urteil erlaubt hat....

Ja, es sind die Menschen(!), die Tiere OFT nicht richtig halten und damit ihre Mitmenschen stören....

Wie soll ein Vermieter aber abschätzen können, ob der Mieter die Tierhaltung verantwortungsvoll durchführt ?

Ich mag Tiere durchaus und bin mit Hunden groß geworden, aber wenn ich den ganzen Tag arbeite (und mein Hund dann weint bzw. jault) ...oder wenn nicht bereit bin, die Haufen meines Hundes aufzusammeln und zu entsorgen, dann darf ich eben keinen Hund halten!
Wir haben derzeit beides: Hundesch...vor und IM Haus und dauerbellende, weil allein gelassene, Hunde....

Dies nur als Beispiel....
Wie es sich mit Katzen verhält, kann ich nicht sagen. Katzen mag ich ganz und gar nicht (Kinder auch nicht--->Vorurteil also bestätigt...;-)).

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Definitionssache: Was ist eine Mietwohnung?

Antwort von Steffi528 am 20.03.2013, 17:03 Uhr

Ich denke, das das vielleicht für uns geklärt werden muss.

Ist es eine Wohnung in einem Haus, das vollständig vermietet ist (wohl noch mit Hausmeister und Verwaltung) oder ist es die Wohnung im Zweifamilienhaus mit gemeinschaftlicher Tür zum Vermieter, Garten etc?

bei uns wäre es das Zweitgenannte und da möchte ich als Vermieter nicht alles Tierzeugs um mich haben.
Z.B. hat eine Verwandte eine Katzenhaarallergie mit Asthma. Soll sie bei Besuchen Asthmaanfälle riskieren, wenn ein Mieter eine Katze hält, obwohl wir es nicht wollen?

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aber hallo....

Antwort von like am 20.03.2013, 17:04 Uhr

mit 3 Monatsmieten kannst du aber ganz schön viele Schäden beseitigen....können das die Mieter überhaupt aufbringen?
Man schaut sich die Leute doch im Vorfeld auch an, oder?

Ja, klar kann man leerstehen lassen. Jedem so, wie ihm beliebt. Leerstehende Gebäude verursachen aber auch Kosten, müssen sogar beheizt werden.
Da ist verkaufen wohl die bessere Lösung. Und los kriegt man grad immer - gibt ja genug Investoren, die eurosicher investieren wollen

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like

Antwort von Steffi528 am 20.03.2013, 17:07 Uhr

Verkaufen tut man hier nicht, jedenfalls nicht die Wohnungen im Zweifamilienhaus. Siehe mal mein Posting zur Definition, ich vermute, das wir alle unterschiedliche Vorstellungen von Mietwohnungen haben ;-)

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Und die Höhe der Kaution

Antwort von Steffi528 am 20.03.2013, 17:09 Uhr

wäre hier nicht gerade sehr hoch ;-)

3 Monatskaltmieten, 900 - 1200 € für 75 qm ;-) Davon bekommst Du nicht viel repariert.

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jetzt mal keine Ausbrüche, sondern etwas Sachlichkeit

Antwort von like am 20.03.2013, 17:10 Uhr

das Urteil erklärt nur das generelle Verbot der Tierhaltung für nicht wirksam. Es muss stattdessen eine Abwägung der Interessen im Einzelfall stattfinden, d.h. nicht jeder muss in jedem Fall Tierhaltung erlauben - er muss aber sachlich drüber nachdenken und anhand der Gegbenheiten entscheiden.

Kopiere mal den Text aus Focus rein:

In ihren Wohnungen dürfen Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen nicht generell verbieten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Stattdessen muss jeder Fall einzeln bewertet werden.
Derartige Klauseln in Mietverträgen stellen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und sind deshalb unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Erforderlich sei vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall (Az. VIII ZR 168/12).

Die Richter gaben der Klage eines Mieters aus Gelsenkirchen statt. Er wollte in seiner Wohnung einen kleinen Mischlingshund halten, obwohl er nach dem Mietvertrag verpflichtet war, „keine Hunde und Katzen zu halten“. Diese Klausel sei unwirksam, entschied der BGH. „Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet.“

Die Unwirksamkeit des generellen Verbots führe jedoch nicht dazu, „dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann“, stellte der 8. Zivilsenat des BGH klar. Vielmehr müsse eine „umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen“.

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Re: jetzt mal keine Ausbrüche, sondern etwas Sachlichkeit

Antwort von Steffi528 am 20.03.2013, 17:12 Uhr



Danke für die Aufklärung.

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vergessen

Antwort von like am 20.03.2013, 17:13 Uhr

der Fall von Benedikte stellt genau so eine sachliche Abwägung dar - sie hat sich aus guten Gründen inh Abwägung des Einzelfallos dagegen entschieden, somit ist das auch rechtmäßig.

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Dann hoffe ich und bete ich für Vermieter...

Antwort von Simpleton am 20.03.2013, 17:36 Uhr

... das sie nur ordentliche Mieter bekommen.

Meine alten Nachbarn waren ohne Tiere und haben das Haus tyrannisiert.
Laut von morgens bis morgens ausser wenn sie mal besoffen eingeschlafen sind war für ein paar Stunden stille.

Tja und wie haben sie die Wohnung verlassen? Ich glaube der Vermieter hätte sich Tiere gwewünscht bei halbwechs normalen Menschen.

Man kann den Leuten nur vor den Kopf gucken.

LG

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Re: Dann hoffe ich und bete ich für Vermieter...

Antwort von Steffi528 am 20.03.2013, 17:42 Uhr

Das ist es ja, was die Vermieter dann weiter verunsichert.

Wie werde ich Mieter, die nicht (mehr) passen wieder los?

Selbstverständlich gibt es auch korrekte Mieter und Tierhalter, aber das ist es eben: Geht das mit dem Mieter gut? Welche Möglichkeiten habe ich, wenn es nicht gut geht? (als Vermieter)

Hier stehen aus den Unsicherheiten eigentlich gute Wohnungen frei.
Gut, wir haben hier jetzt keinen echten Mangel an Wohnraum, aber wie ist es in den Randgebieten oder in den Zentren der Städte?

Und ich denke, anders ist es auch wieder in den klassischen Mietshäusern.

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ich sehe keinen Ausbruch:-),

Antwort von Butterflocke am 20.03.2013, 18:11 Uhr

....stattdessen aber wenig sinnvolle Sachlichkeit.
Wenig praktikable Sachlichkeit zumindest, die man aber nun akzeptieren muss.

Ich frage mich einfach, wie in Zukunft X.000 Einzelfälle angemessen bewertet werden sollen, wenn sich Mieter und Vermieter nicht einig werden und auch die Befindlichkeiten einer gesamten Hausgemeinschaft mit in die Waagschale geworfen werden sollen.

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fragt sich halt

Antwort von like am 20.03.2013, 18:18 Uhr

wie viele der Einzelfälle tatsächlich vor Gericht landen.
Das macht den Kohl auch nicht mehr fett (also, hinsichtlich der ohnehin mit Kleingruscht überladenen Gerichte).
Bleibt einfach, dass der Vermieter sich den Mieter vor dem Einzug bisschen genauer anguckt, ein vernünftiges Gespräch führt und nicht nur den Makler machen lässt.
Eigentum verpflichtet - und sei's nur zum sorgfältigen Auswählen.

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Re: unsere Katzen hab nix kaputt gemacht und sind grade Teenies !!!

Antwort von Badefrosch am 20.03.2013, 19:08 Uhr

Ich bin selber Mieter. Und natürlich komme ich für einen entstandenen Schaden auf, den meine Tiere verursachen.

Meine zwei Katzen sind jetzt 7 Monate alt und jagen überall hoch und runter, sie haben genug Kratzmöglichkeiten, dass sie nicht an die Wände gehen. Sie haben, außer dass sie mal was runtergeworfen haben noch nichts kaputt gemacht und sie pinkeln auch nicht wild in der Wohnung, weil wir genug Toiletten für sie haben.


Und wenn ich mir überlege wie die Wände aussahen, als wir die Wohnung vom Vormieter übernommen haben, da sag ich "Halleluja".
Wir haben erst mal 2 kg Gipps gebraucht um die ganzen Löcher zu zumachen, die sie mit ihren tauschend Kreuzen / Bildern hinterlassen hat.
Außerdem hat das Zimmer vom Junior unter alles Kanone ausgeschaut. Die ganzen Wände waren vom "Spickern" kaputt, schön Tapete drüber geklebt, bzw. Posten drangemacht, damit es keiner sieht.

Ich durfte dann renovieren, weil gemäß dem neuen Mietgesetzen, der Vormieter die Wohnung nur noch besenrein hinterlassen muss und nicht wie früher, alle Löcher zumachen und neu streichen.

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@Simpleton

Antwort von Andrea&Würmchen am 20.03.2013, 19:30 Uhr

Hallo,

ich habe nichts gegen Tiere, ganz im Gegenteil. Wir haben selbst 2 Katzen und einen Hund, diverse Kleintiere hatten wir auch schon. Nur: Unsere Wohnungen sind allesamt nicht im Erdgeschoss bzw. haben teils noch nicht mal einen Balkon und sind - für meinen Geschmack - zu klein, um beispielsweise einen Hund zu halten. Katzen, ok, wenn man Wohnungshaltung mag - ich für meinen Teil bevorzuge Freigang für die Katzen. Wir hatten schon Mieter, deren Hund die Nächte durchgebellt hat. Und Mieter, deren Katzen die Holztüren - nunja, nicht gerade verschönt haben. Von Katzenurin in Laminatfugen ganz zu schweigen. Und ehrlich: da kommst Du im Zweifel auch mit der Kaution nicht weit...

Insfern: Jeder wie er mag. Aber nicht in meinem Eigentum. Also, zumindest bis heute.

Grüße
Andrea

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Re: Und die Höhe der Kaution

Antwort von shinead am 20.03.2013, 20:17 Uhr

Die Kaution für meine Wohnungen bewegt sich in ähnlicher Höhe. Davon mal flott eine Rigipswand tauschen? *lach* das reicht nicht! Da sieht man sich schneller vorm Kadi wieder als einem lieb ist.

Im Haus, indem meine Wohnungen sind leben neben Mietern auch Eigentümer, ich wohne dort aber nicht (mehr).

Ich stehe auf dem Standpunkt, das sich min Mieter an die vorher festgelegten Regeln zu halten hat. Will er das nicht, steht es ihm frei die Wohnung nicht zu Mieten!

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Re: unsere Katzen hab nix kaputt gemacht und sind grade Teenies !!!

Antwort von Nikas am 20.03.2013, 20:19 Uhr

Gut, dann werden die arbeitslosen Gerichte sich ab sofort eben um jedes Fifivieh einzeln kümmern dürfen.
Und hundekinderfeindliche Vermieter lassen nur Mieter mit ärztlich bestätigter Hunde- und Katzenallergie einziehen.

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