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Geschrieben von Julie am 30.06.2014, 21:19 Uhr

es geht den AG nichts an

Wenn ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, kann und darf sich der AG nicht darüber hinwegsetzen und bestimmen, dass der AN trotzdem arbeiten / eine andere Tätigkeit ausüben kann.
Und die KK wird irre, wenn ein AN trotz bestehender AU im Betrieb auftaucht.
Die Art der Erkrankung geht keinen AG etwas an (von wenigen Ausnahmen abgesehen).
Nicht ohne Grund und - wenn ich solche "Arbeitgeber" wie dich sehe - mit Recht steht auf der für den AG bestimmten Ausfertigung der AU-Bescheinigung KEINE Diagnose.
Vielleicht solltest du mal ein bisschen Geld in eine vernünftige Fortbildung zum Personalrecht investieren.

 
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