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Geschrieben von KleineFledermaus am 27.02.2014, 20:07 Uhr

Eigentlich gilt das nur für den Arbeitgeber...

... es sei denn, es ist in deinem Arbeitsvertrag explizit festgehalten, dass die TVöD-Fristen auch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer gelten (kommt nur selten vor).

Wenn in deinem Vertrag nichts zu gesonderten Kündigungsfristen vermerkt ist, sondern sich nur auf den TVöD berufen wird, gilt für dich die gesetzliche Kündigungsfrist (vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende).

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht

 
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