Geschrieben von KleineFledermaus am 27.02.2014, 20:07 Uhr |
Eigentlich gilt das nur für den Arbeitgeber...
... es sei denn, es ist in deinem Arbeitsvertrag explizit festgehalten, dass die TVöD-Fristen auch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer gelten (kommt nur selten vor).
Wenn in deinem Vertrag nichts zu gesonderten Kündigungsfristen vermerkt ist, sondern sich nur auf den TVöD berufen wird, gilt für dich die gesetzliche Kündigungsfrist (vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende).
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht
- TVÖD Kündigungsfrist? - Wellensittich71 27.02.14, 17:10
- Re: TVÖD Kündigungsfrist? - pflaumenbaum 27.02.14, 17:24
- Re: TVÖD Kündigungsfrist? - Bookworm 27.02.14, 17:46
- Eigentlich gilt das nur für den Arbeitgeber... - KleineFledermaus 27.02.14, 20:07
- Re: Eigentlich gilt das nur für den Arbeitgeber... - Einstein-Mama 27.02.14, 21:11
- Re: TVÖD Kündigungsfrist? - platschi 27.02.14, 20:39
- Re: TVÖD Kündigungsfrist? - Wellensittich71 28.02.14, 6:53
- Re: TVÖD Kündigungsfrist? - love14 28.02.14, 8:28
- Re: TVÖD Kündigungsfrist? - pflaumenbaum 27.02.14, 17:24