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Geschrieben von EarlyBird am 06.07.2017, 19:59 Uhr

Doch sicher geht das

Also es können nur Strafen bis 2 Jahre (Haftstrafe) zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Bewährungszeit an sich fängt aber erst ab 2 Jahre an und hört bei 5 Jahren auf.
Hast du noch nie gehört " 3 Jahre auf Bewährung"?

Lg

 
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