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Geschrieben von IchiNiSan am 10.06.2021, 19:01 Uhr

Dasitzt nicht das Problem

„Fahrlässig, schnellschnell und luschig“

Hmm, die FU begründet die Aberkennung unter anderem damit, dass sie mindestens mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat. Das ist schon was anderes als ein „bedauerlicher Fehler“.

 
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