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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 25.08.2015, 14:38 Uhr

Das Unterbringungs-Problem ist ein Rechtliches

Zumindest was dauerhafte Unterkünfte betrifft.

Es ist in Deutschland juristisch nicht abbildbar, daß der Mieter Hans Meier eine rechtliche Handhabe gegen seinen Vermieter hat, wenn der Putz von den Wänden bröselt, das Wohnzimmer im Winter nie über 18 Grad warm wird und die Küche vor Schimmel strotzt, während der Mieter Mahmud Aziz das hinnehmen muß.

(Und ich möchte nicht in einem Land leben, wo sowas rechtlich durchsetzbar ist.)

Nach dem Krieg wurde die Last der miesen Unterkunft übrigens bis zu einem gewissen Grad geteilt. Auch "Einheimische" mußten zusammenrücken, weil die Flüchtlinge zwangsuntergebracht wurden. Und wer ausgebombt war, der hatte eh Pech - da konnte er noch so einheimisch sein.

Was GB angeht: Da sind die Wohn-Standards - soweit ich das sehe - auch für die "normale" Bevölkerung viel niedriger als bei uns. Schon als wir vor 16 Jahren meinen Schwager in London besucht haben, war ich entsetzt, wie man so leben kann. Und wenn ich heute Bilder von der Wohnung meines Ex-Mannes sehe, dann wird mir anders. Als ich vor 13 Jahren ein Jobangebot für London ablehnte, weil wir bei deutlich höherem Einkommen große Abstriche bei der Wohnsituation hätten machen müssen, dachte ich noch, es liegt an London. Aber mein Ex wohnt in Birmingham - nicht schick, nicht cool - und da ist es nicht viel anders.

Man kann darüber diskutieren, ob unsere Ansprüche in Deutschland ganz generell zu hoch sind - ob uns da nicht irgendwie die Grenze zwischen "normal" und "luxuriös" verrutscht ist (und ich will nicht behaupten, daß ich so eine Diskussion gerne führen würde, denn natürlich habe auch ich es mir in diesem im europäischen Vergleich hohen Standard bequem gemacht). Aber jegliche Begrenzung der Abstriche auf Bevölkerungsgruppen alleine aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Aufenthaltsstatus verbietet das Grundgesetz.

 
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