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Geschrieben von Mehtab am 31.05.2021, 22:19 Uhr

Danke, das reicht schon!

Die Befristung eines Mietvertrages ist nicht so einfach. Da braucht man einen Grund wie z. B. Eigennutzung in zwei Jahren, was nicht in Frage kommt. Einfach eine Befristung im Mietvertrag ist unwirksam.

Meine Freundin hat schon einmal eine sehr schlechte Erfahrung mit einem sozial schwachen Mieter gemacht, wofür aber die junge Frau aus dem Iran nichts kann. Damals kam genau drei Mal vom Landratsamt die Miete und dann nichts mehr. Auf ihre Nachfrage hin, musste meine Freundin sich vom Mitarbeiter des Landratsamtes blöd anreden lassen, dass sie das nichts anginge, weil es sich nicht um ihren Anspruch, sondern um den ihres Mieters handelte, was natürlich klar ist. Nur, der Mieter hatte einen unbefristeten Mietvertrag, weil alles andere nicht zulässig gewesen wäre. Bis sie den dann zwangsgeräumt hatte, verging so viel Zeit. Nach der Räumungsklage wollte er dann noch einmal Einwendungen gegen die Räumung vorbringen. Es dauerte Monate bis der neue Gerichtstermin festgesetzt war, und dann hatte der Mieter keine Einwendungen. Offensichtlich ging es ihm nur darum, noch ein paar Monate ohne etwas zu bezahlen in der Wohnung zu bleiben.

Seinen Müll musste sie auf ihre Kosten teuer einlagern lassen. Bei der Versteigerung kam nichts rein, weil niemand diesen Mist haben wollte, und die Wohnung hatte er zugerichtet, anders kann man das gar nicht bezeichnen.

Wenn jemand, der sozial schwach ist, seine Miete nicht mehr bezahlt, dann hat jeder Vermieter einfach nur verloren. Rechtlich ist da nichts zu holen. Wenn kein Geld da ist, dann kann der Mieter halt nichts bezahlen. Die Gerichts- und Anwaltskosten musste meine Freundin bezahlen, obwohl sie die Prozesse gewonnen hatte, weil der Mieter pleite war. Er hatte während der Mietzeit eine eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Das Ganze geht jetzt wohl zu Lasten der jungen Frau aus.

 
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