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Geschrieben von Schwoba-Papa am 21.03.2007, 14:50 Uhr

da bin ich etwas vom Fach !

zu 1 und 2:

ist die Verbindungsleitung (Rohr von Kessel zu Kamin) und die Kamintüre undicht, korridiert o.ä. sollte man sie grundsätzlich austauschen, aber das sieht man auch ! Dies gewährleistet auch eure Sicherheit (Abgasaustritt) und die Funktion des Kessels.

Ein Schornsteinfeger muß immer seine Mängel schriftlich begründen, dazu erstellt er eine Mängelanzeige. Diese kannst Du dann bei seiner zuständigen Innung prüfen lassen, aber gleich vorweg, eine Krähe hackt einer anderen kein Auge aus !

Dein "alter" BSFM war wohl etwas von der Egal-Fraktion, während der neue frisch geschult voller Tatendrang seine Monopolstellung ausspielt. Ich sags die gleich : Vergiss gegen ihn anzutreten, er wird immer die Oberhand haben.

Das Kehr- und Überprüfungsrecht und auch die entsprechenden Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Daher kann ich dir nun nichts konkretes sagen. Infos gibt es aber unter :

www.schornsteinfeger.de

Grüßle

 
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