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Geschrieben von Butterplätzchen am 05.03.2020, 7:25 Uhr

Corona die x-te (bezogen auf Schulausfälle)

Hallo!
Wie läuft's ab, wenn Kinder von Berufstätigen künftig mehrere Tage oder gar Wochen Schul-/Kita-/KiGa-frei haben? Bis zu einem bestimmten Alter kann man die lieben Kleinen nihct sich selber versorgen lassen.
Nicht jeder Berufstätige hat die Möglichkeit Homeoffice zum achen.
Zahlt der Arbeitgeber den Ausfall? Ist das höhere Gewalt? Muss man (unbez.) Urlaub nehmen? Wie ist das mit Betrieben ohne Tarifvertrag. würde mich interessieren. Im gesamten Bekanntenkreis sind die Kinder mehr oder weniger erwachsen und Enkel, Nichten oder so sind nicht vorhanden...

 
17 Antworten:

Ich würde sagen, dass es Regelungen geben wird, wenn es denn so kommt ....

Antwort von Caot am 05.03.2020, 7:58 Uhr

...man kann jetzt wild spekulieren oder einfach abwarten, wie dann die Regelungen für die Betreuung der Kinder geklärt werden. Aktuell gibt es keinen Grund anzunehmen, dass alle Schulen und Kitas etc. geschlossen werden. Und wenn es in 14 Tagen akut werden würde, dann schauen wir in 14 Tagen was wie und wo erklärt wird.

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Re: Ich würde sagen, dass es Regelungen geben wird, wenn es denn so kommt ....

Antwort von tabalugalilli am 05.03.2020, 8:20 Uhr

Hier in der Umgebung ist die erste Grundschule geschlossen. Regelungen für die Eltern gibt es bisher keine.....

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Re: Ich würde sagen, dass es Regelungen geben wird, wenn es denn so kommt ....

Antwort von Butterplätzchen am 05.03.2020, 8:25 Uhr

Klar nicht alle. Meinte ich nicht. Spekuliere auch nicht wild, im Gegenteil. Sind ja schon Schulen KiGas und somit Eltern betroffen.
Es wird selbstverständlich keine Notbetreuung angeboten.
wäre echt kontraproduktiv.

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kannst du hier alles nachlesen

Antwort von RR am 05.03.2020, 9:18 Uhr

https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/Corona-Virus-Folgen-fuer-Angestellte-und-Freiberufler-Wer-zahlt-bei-Quarantaene,coranavirus-quarantaene-rechte-arbeitnehmer-freiberufler-100.html

viele Grüße

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Re: Corona die x-te (bezogen auf Schulausfälle)

Antwort von germanit1 am 05.03.2020, 11:29 Uhr

Bei uns (Italien) sind die Schulen seit heute und bis Ende naechster Woche zu. Da noch keine Touristensaison ist, arbeiten hier noch nicht so viele Leute. Sonst muss man sehen, was man mit den K8indern macht. Ich weiss vom Sommer, das da schon mal aeltere Geschwister auf die juengeren aufpassen.

Die Gymnasien werden fuer die Abiturienten Unterterricht ueber Internet anbieten (das steht so im Internet). Die Schule meines Kindes organisiert sich noch.

Die Supermaerkte sind normal mit Lebensmitteln bestueckt und sie sind auch so voll / leer wie immer. Wir haben heute auch nur den normalen Einkauf gemacht.

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Re: Corona die x-te (bezogen auf Schulausfälle)

Antwort von Korya am 05.03.2020, 12:48 Uhr

RR hat dir ja schon den Link zur deutschen Rechtssprechung geschickt.

Hier in Japan sind Grund- und Mittelschulen bis voraussichtlich Ende März geschlossen. Die Eltern wurden angewiesen, in der Zeit unbezahlten Urlaub zu nehmen.

In einigen Bezirken bieten Schulen Betreuung für Erstklässler, aber das ist eher selten. Unsere Schule führt den Unterricht online durch, andere Schulen haben Übungsaufgaben und Lerneinheiten zum Selbststudium verteilt.

Lehrer, deren Schule keinen Online-Unterricht organisiert, bekommen immerhin 60% ihres Lohnes weiter gezahlt, brauchen also keinen unbezahlten Urlaub zu nehmen. Ich habe aber gelesen, dass einige ausländische Fachkräfte an Schulen einfach nicht mehr bezahlt werden. Das ist schon hart, da das Leben sehr teuer ist und sie vermutlich vor Ort keine Familie haben, auf die sie zurückfallen können.

Bei meiner Schwester in China sind die Schulen seit Ende Januar geschlossen. Einige Schulen bieten wie unsere auch Online-Unterricht an, andere geben bloß Lernziele durch und erwarten von den Familien, diese selbst zu erreichen.
Wer nicht zur Arbeit kann, verliert den Job oder muss unbezalten Urlaub nehmen - was der Chef allerdings auch nicht ewig mitmacht.

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Re: Corona die x-te (bezogen auf Schulausfälle)

Antwort von Korya am 05.03.2020, 12:48 Uhr

RR hat dir ja schon den Link zur deutschen Rechtssprechung geschickt.

Hier in Japan sind Grund- und Mittelschulen bis voraussichtlich Ende März geschlossen. Die Eltern wurden angewiesen, in der Zeit unbezahlten Urlaub zu nehmen.

In einigen Bezirken bieten Schulen Betreuung für Erstklässler, aber das ist eher selten. Unsere Schule führt den Unterricht online durch, andere Schulen haben Übungsaufgaben und Lerneinheiten zum Selbststudium verteilt.

Lehrer, deren Schule keinen Online-Unterricht organisiert, bekommen immerhin 60% ihres Lohnes weiter gezahlt, brauchen also keinen unbezahlten Urlaub zu nehmen. Ich habe aber gelesen, dass einige ausländische Fachkräfte an Schulen einfach nicht mehr bezahlt werden. Das ist schon hart, da das Leben sehr teuer ist und sie vermutlich vor Ort keine Familie haben, auf die sie zurückfallen können.

Bei meiner Schwester in China sind die Schulen seit Ende Januar geschlossen. Einige Schulen bieten wie unsere auch Online-Unterricht an, andere geben bloß Lernziele durch und erwarten von den Familien, diese selbst zu erreichen.
Wer nicht zur Arbeit kann, verliert den Job oder muss unbezalten Urlaub nehmen - was der Chef allerdings auch nicht ewig mitmacht.

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§ 616 BGB :-)

Antwort von Berlin! am 05.03.2020, 12:59 Uhr

Dein Arbeitgeber muß Dich bei sowas freistellen. Betreuung eines minderjährigen Kindes, zumindest, wenn das Kind (ich glaube) unter 12 ist.
Ergibt sich aus § 616 BGB: wer ohne eigenes Verschulden an der Arbeit gehindert ist,

Ob man in der Zeit einen Lohnanspruch hat hängt davon ab, ob de Betreuung wirklich nicht anders organisiert werden kann.
In jedem Fall sollte man umgehend mit dem AG sprechen und nach einer Lösung suchen: Homeoffice, Überstunden abbauen, manchmal kann man die Kinder ja auch zur Arbeit mitnehmen.

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Re: § 616 BGB :-)

Antwort von Finale am 05.03.2020, 13:50 Uhr

Sinn und Zweck einer Schulschliessung ist doch nicht, dass die Kinder dann zur Arbeit mitgenommen werden.

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bei uns kam eine Info dass

Antwort von Ellert am 05.03.2020, 15:15 Uhr

er AG großzügig Urlaub oder Überstunden geben soll
wer es nicht hat muss dann unbezahlten Urlaub nehmen

dagmar

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Re: Corona die x-te (bezogen auf Schulausfälle)

Antwort von germanit1 am 05.03.2020, 15:59 Uhr

Bei uns kam jetzt auch die Mitteilung, dass von den Lehrern Onlineunterricht organisiert werden soll. Bei uns gehen die Schulschlissungen erst einmal nur bis Mitte Maerz.

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Re: Corona die x-te (bezogen auf Schulausfälle)

Antwort von Butterplätzchen am 05.03.2020, 17:48 Uhr

Danke für Eure Berichte! Mein Kind ist fast erwachsen. Kann sich jederzeit selber bekochen und kümmern.

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Re: Corona die x-te (bezogen auf Schulausfälle)

Antwort von Johanna3 am 05.03.2020, 18:06 Uhr

https://www.google.com/amp/s/www.mdr.de/brisant/ratgeber/corona-virus-quarantaene-100~amp.html

Wenn dein Kind unter Quarantäne gestellt wird, wirst du es höchstwahrscheinlich auch.

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@Johanna3: Da würde ich jetzt nicht automatisch von ausgehen...

Antwort von lejaki am 05.03.2020, 18:35 Uhr

https://m.rund-ums-baby.de/forum/Corona-jetzt-doch-Quarantaene_5404784.htm

Und das habe ich jetzt schon mehrfach auch woanders so gelesen. Ist kein Einzelfall...

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Re: § 616 BGB :-)

Antwort von Berlin! am 05.03.2020, 19:53 Uhr

Sinn und Zweck ist aber auch nicht, dass die Wirtschaft zusammenbricht, weil alle ihre Kinder zu Hause betreuen.

Heisst Schulschließung für alle Schüler häusliche Quarantäne?

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Re: @Johanna3: Da würde ich jetzt nicht automatisch von ausgehen...

Antwort von Johanna3 am 05.03.2020, 19:59 Uhr

Leider funktioniert der Link nicht. Hast du noch einen anderen zu der aktuellen Handhabung im Bezug auf Quarantäne zur Verbreitung des Virus.Auch wenn nicht automatisch alle Mitglieder der Familie des Kindes unter Quarantäne stehen müssen - im Regelfall tun sie es.

https://www.stern.de/gesundheit/gesundheitsnews/bonn--erster-fall-von-coronavirus--schulmitarbeiter-infiziert-9164468.html

Das ist kein Einzelfall.

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Re: @Johanna3: Da würde ich jetzt nicht automatisch von ausgehen...

Antwort von lejaki am 05.03.2020, 22:09 Uhr

Bei funktioniert er.
Ist ein Beitrag von banffgirl aus dem Hauptforum vom 3.3. um 11.11

Geht darum, dass ihr Sohn aufgrund Kontakt zu einem infizierten Lehrer, den er im Unterricht hatte unter Quarantäne gestellt wurde und die Eltern aber weiter arbeiten gehen sollen (der Mann muss demnächst auf eine Messe) und erst selber Zuhause bleiben sollen wenn der Sohn oder sie selber Symptome zeigen. Getestet wirdcauch erst bei Symptimen. Und das Vorgehen kann ich in keinster Weise nachvollziehen. Dann braucht es auch keine Quarantäne...

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