Geschrieben von wolke76 am 14.01.2015, 12:14 Uhr |
Brustultraschall bei Euch über Kasse oder Privatleistung
Wenn ein IGeL-Ultraschall gemacht wird, hat man i.d.R. vorher eine Vereinbarung unterschrieben und sich zur Zahlung der Privatleistung verpflichtet. Dann kann man selbstverständlich kein Geld zurückverlangen. Also fragen kann man schon, aber der Arzt muss nicht zurückzahlen. Vorausgesetzt ist natürlich eine vorhergehende Aufklärung.
Wenn keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, kann man es mit AUssicht auf Erfolg versuchen.
- Brustultraschall bei Euch über Kasse oder Privatleistung - babyno2 14.01.15, 10:04
- Re: Brustultraschall bei Euch über Kasse oder Privatleistung - josefinchen 14.01.15, 10:38
- Re: Brustultraschall bei Euch über Kasse oder Privatleistung - wolke76 14.01.15, 11:14
- Re: Brustultraschall bei Euch über Kasse oder Privatleistung - Würmchen76 14.01.15, 11:43
- Re: Brustultraschall bei Euch über Kasse oder Privatleistung - taram 14.01.15, 12:08
- Re: Brustultraschall bei Euch über Kasse oder Privatleistung - wolke76 14.01.15, 12:11
- Re: Brustultraschall bei Euch über Kasse oder Privatleistung - bea+Michelle 14.01.15, 12:13
- Re: Brustultraschall bei Euch über Kasse oder Privatleistung - wolke76 14.01.15, 12:11
- Re: Brustultraschall bei Euch über Kasse oder Privatleistung - wolke76 14.01.15, 12:14
- Re: Brustultraschall bei Euch über Kasse oder Privatleistung - Johanna3 14.01.15, 12:27
- Re: Brustultraschall bei Euch über Kasse oder Privatleistung - taram 14.01.15, 12:08