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Geschrieben von wolke76 am 14.01.2015, 12:14 Uhr

Brustultraschall bei Euch über Kasse oder Privatleistung

Wenn ein IGeL-Ultraschall gemacht wird, hat man i.d.R. vorher eine Vereinbarung unterschrieben und sich zur Zahlung der Privatleistung verpflichtet. Dann kann man selbstverständlich kein Geld zurückverlangen. Also fragen kann man schon, aber der Arzt muss nicht zurückzahlen. Vorausgesetzt ist natürlich eine vorhergehende Aufklärung.

Wenn keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, kann man es mit AUssicht auf Erfolg versuchen.

 
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