Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

von Holly87  am 29.07.2012, 15:34 Uhr

Brauche kurz Hilfe bei Personalfragebogen- steh grad auf der Leitung :-)

Achtung, nicht Elternzeit mit Erziehungszeit verwechseln.
Elternjahr geht 1 bzw 2 Jahre (je nachdem wie du das Geld beantragt hast).

Beispiel: Ich habe im Feb meine Tochter bekommen und mein Elterngeld für 1 Jahr beantragt d.h ich bin bis Feb 13 i Elternjahr und müsste dann wieder arbeiten gehen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.