von Holly87 am 29.07.2012, 15:34 Uhr |
Brauche kurz Hilfe bei Personalfragebogen- steh grad auf der Leitung :-)
Achtung, nicht Elternzeit mit Erziehungszeit verwechseln.
Elternjahr geht 1 bzw 2 Jahre (je nachdem wie du das Geld beantragt hast).
Beispiel: Ich habe im Feb meine Tochter bekommen und mein Elterngeld für 1 Jahr beantragt d.h ich bin bis Feb 13 i Elternjahr und müsste dann wieder arbeiten gehen.
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- Brauche kurz Hilfe bei Personalfragebogen- steh grad auf der Leitung :-) - Carina25 29.07.12, 14:44
- Re: Brauche kurz Hilfe bei Personalfragebogen- steh grad auf der Leitung :-) - Holly87 29.07.12, 15:34
- @Holly87 - dieElle 29.07.12, 16:11
- Re: @Holly87 - Holly87 29.07.12, 16:24
- @Holly87 - dieElle 29.07.12, 16:11
- Re: Brauche kurz Hilfe bei Personalfragebogen- steh grad auf der Leitung :-) - Holly87 29.07.12, 15:34
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