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Geschrieben von ungewohnt am 10.11.2012, 20:49 Uhr

Betreuungskosten - Schock am Nachmittag

Ich war letztes Jahr lange krank und habe Krankengeld und für 3 Monate Gehalt bekommen. Alles korrekt eingereicht und genau die angekündigten Beträge erhalten. Die Betreuungskosten (in der Grundschule - nach Unterricht) wurden reduziert, da ja kein normales Einkommen. Heute der Schock: Nachforderung von fast 700 €.
Ich musste Dezember-Abrg. und Krankengeld-Abrg. einreichen (absolut identisch mit den Prognosen) und jetzt kommt doch die normale Forderung.
In der Zwischenzeit kein Bescheid o.ä. - heute nur Mahnung. Also keine Erklärung oder so.
Ich wollte ja auch am normalen Beitrag festhalten und jetzt lieber dieses Geld zurück bekommen - aus organisatorischen Gründen nicht möglich und definitiv würde ich nur den geringen Satz zahlen müssen.
Am liebsten würde ich vor dem Sozialgericht klagen - und wenn es zum Vergleich käme. Ich könnt echt

 
2 Antworten:

Re: Betreuungskosten - Schock am Nachmittag

Antwort von bummi-mama am 10.11.2012, 21:40 Uhr

Da ist bestimmt ein Fehler aufgetreten. Frag am Montag gleich nach! Viel Glück! Ich denke dass sich das regelt, da du ja aufgrund geringeren Einkommens runtergestuft wurdest. Da kann man ja nun nicht Geld nachfordern, das bereits ordentlich berechnet war.

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Re: Betreuungskosten - Schock am Nachmittag

Antwort von ungewohnt am 11.11.2012, 10:01 Uhr

Es wär ja kein Problem gewesen, wenn ich den normalen Betrag weiter gezahlt hätte. Die Bescheide waren immer vorläufig.
Ich find es nur absolut seltsam, dass ich keinen Bescheid bekam (ok, hab ja hier ein Postproblem, könnte also nicht angekommen sein) und dass bei identischen Zahlen, letztes Jahr der geringe Betrag rauskam und jetzt der hohe.

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