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Geschrieben von Benedikte am 01.03.2007, 2:13 Uhr

bei uns

herrschen ausgesprochen buergerliche Verhaeltnisse- wir sind beide in erster Ehe miteinander verheiratet und haben nur die vier gemeinsamen Kinder.

Wir haben uns fuer die Zugewnngemeinschaft als Guetrstand entschieden- wir kommen aus aehnlichen verhaeltnissen, verdienen aehnlich viel udn waren uns einig, dass einer wegen der Kinder, die geplant waren, jeweils kuerzer treten wuerde, das Einkommen des anderen als gemeinsames gelten sollte.

Wir sind mit je haelftigem Miteigentumsanteil eingetragen- ueber die Verteilung im Falle einer Scheidung denke ich gerade nach- zum erstenmal.

Da unser Haus weitestegehend abgezaehlt ist, schaetze ich, dass der, der die Kinder behaelt, dort wohnen bleiben wuerde. Wir koennten das Haus auf jeden fall halten.Und der andere ausziehen.

Und viel mehr wuerde ich nicht regeln wollen/ brauchen.Wer drin wohnt, sollte die Kosten tragen, abtrag und Betriebskosten, der andere Unterhalt fuer die Kinder zahlen.

Und vonwegen " sich auszahlen"- das wuerde ich vermeiden wollen.Macht viel Arbeit, kostet viel Geld- und ist nicht wirklich noetig.Wobei ich aber sagen muss- das gilt fuer unsere Verhaeltnisse mit zwei ordentlichen, sicheren Einkommen und keinerlei Altlasten ( Ex_partner, uneheliche Kinder, Kredite etc.)

Benedikte

 
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