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Geschrieben von Häsle am 21.08.2013, 10:02 Uhr

Aus aktuellem Anlass - Thema Stalking

Das Gesetz ist ja schon da und das mögliche Strafmaß bei 3 bis 5 Jahren, je nach Fall. Es hakt aber ganz gewaltig bei den Gerichten, die den Strafrahmen nicht ausnutzen und die Verhandlungen ewig rauszögern.
Oder Richter, wie selbst miterlebt, die trotz gerichtlichem Kontaktverbot den Stalker nicht mal einsperren, wenn er von der Polizei auf frischer Tat erwischt wird.
Ganz tolles Gefühl, das das Opfer dann hat.

Was sollen denn Gesetzgeber und Polizei da machen?

 
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