Geschrieben von vier+1 am 07.05.2011, 16:55 Uhr |
Aufhebungsvertrag, Kindergeld
Hallo,
unser Sohn hat mir heute gebeichtet das er durch ständiges fehlen der Berufsschule den Aufhebungsvertrag unterschreiben musste sonst hätte der Chef die anstehende Gesellenprüfung nicht bezahlt. Steht ihm noch Kindergeld zu da er die Berufsschule bis zur Prüfung (3 Monate) noch besuchen wird?
Re: Aufhebungsvertrag, Kindergeld
Antwort von Kathy33 am 07.05.2011, 22:40 Uhr
Hallo,
wie alt ist dein sohn?
wieviel stunden geht er wöchentlich zur Schule?
ist der arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet?
lg Kathy
Re: Aufhebungsvertrag, Kindergeld
Antwort von vier+1 am 08.05.2011, 21:57 Uhr
Hallo ,
unser Sohn ist 19 und Arbeit suchend gemeldet.
Re: Aufhebungsvertrag, Kindergeld
Antwort von Kathy33 am 09.05.2011, 9:05 Uhr
Hallo. Dann besteht auch Anspruch auf Kindergeld.
Unter www.familienkasse.de kannst du die Vordrucke Antrag für ein arbeitsloses Kind ausdrucken.
ausfüllen und beide unterschreiben,sowie den vordruck-Bescheinigung über fortdauer und ende der berufsausbildung-vom ehemaligem betrieb vervollständigen u abstempeln lassen.zusammen unter Angabe der kindergeldnummer zur familienkasse schicken u dann bekommst du einen änderungsbescheid.
Lg
Sorry für die Fehler,schreibe übers handy
Re: Aufhebungsvertrag, Kindergeld
Antwort von vier+1 am 09.05.2011, 15:41 Uhr
Danke
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