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Geschrieben von Steffi528 am 16.05.2012, 19:12 Uhr

Auch mal hier gefragt: Rechtslage-Rechte von Musik

Es darf nicht öffentlich für die Veranstaltung geworben werden. Für Privatsachen ist es erlaubt, wenns öffentlich ist, kann es Ärger geben, wenn jemand ein Gema-Mensch in der Nähe ist. Ich habe Freitag ein Fest organisiert und muss Gema-Gebühren für die beiden Lieder, die ein Kindergartenchor gesungen hat, bezahlen, da es eine öffentliche Veranstaltung war.

Die Musiker selbst sehen es oft nicht so wild, wenn ihre Songs liebevoll abgekupfert werden (also von Kindern), die GEMA hat da aber andere Vorstellungen.

Ich würde das Risiko NICHT eingehen.

 
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