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Geschrieben von LaEmLu-Mama am 16.05.2012, 16:32 Uhr

Auch mal hier gefragt: Rechtslage-Rechte von Musik

Hallo!
Hoffe ich kann es verständlich schreiben. Also:
Bei uns im Landkreis gabs ne Aktion, da sollten Schulen zu einem Thema Songs singen. Entweder selbst geschrieben und komponiert oder ein schon vorhandenes Musikstück umschreiben und singen.
Unsere Schule hat dort auch mitgemacht. Hat ein Lied genommen welches es schon gibt und halt umgeschrieben. Das wurde auch auf ne cd aufgenommen. Nun finden wir eltern den song so toll, dass ich dachte ob man dieses lied mal an die Band schickt die das original gesungen hat. Nun mache ich mir so gedanken, was die dann sagen könnten. entweder toll und super und fertig. oder aber "hm, das ist unser lied, haben sie uns überhaupt gefragt ob sie das machen dürfen?" oder ist das einfach egal wenns ja nicht weiter veröffentlicht wird?
hatte nämlich gedacht das lied hinzuschicken und evt das video von der vorführung mit nem autogrammwunsch für die kids.
was meint ihr dazu?

 
10 Antworten:

Re: Auch mal hier gefragt: Rechtslage-Rechte von Musik

Antwort von bobfahrer am 16.05.2012, 16:34 Uhr

Also covern kann man jedes Lied ungefragt, NUR wenn die bei der GEMA sind dann muss man für jede öffentliche Aufführung bezahlen, das gilt auch wenn man es auf CD brennt.

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Nachtrag

Antwort von bobfahrer am 16.05.2012, 16:35 Uhr

Wenn ihr die CD verkauft müsst ihr die Band beteiligen.

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Re: Auch mal hier gefragt: Rechtslage-Rechte von Musik

Antwort von LaEmLu-Mama am 16.05.2012, 16:37 Uhr

sind die toten hosen bei der GEMA?

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Re: Auch mal hier gefragt: Rechtslage-Rechte von Musik

Antwort von bobfahrer am 16.05.2012, 16:40 Uhr

Aber sowas von.

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Re: Auch mal hier gefragt: Rechtslage-Rechte von Musik

Antwort von LaEmLu-Mama am 16.05.2012, 16:42 Uhr

ähm, ok. dann lasse ich es wohl lieber sein. :-)

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Re: Auch mal hier gefragt: Rechtslage-Rechte von Musik

Antwort von +sumsebiene+ am 16.05.2012, 16:54 Uhr

ich würde das auch lieber sein lassen.. das kann richtig Ärger geben..

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Re: Auch mal hier gefragt: Rechtslage-Rechte von Musik

Antwort von Seansmama am 16.05.2012, 17:50 Uhr

Du kannst die Gema fragen, die haben auch eine Seite und wenn man nicht fragt, kann es wirklich böse ausgehen..
Und wenn die Toten Hosen ganz nett sind, dann fragt doch einfach das Managment, dass sind auch nur Leute und laßt Euch die Genehmigung direkt von denen geben. Ihr solltet da einfach keine Berührungängste haben, einfach anschreiben und warten was passiert.

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Ich denke, so lange Ihr es nicht verkauft, ...

Antwort von Seansmama am 16.05.2012, 18:12 Uhr

passiert nix, aber wenn es wer in die Hand bekommt, der es ernst nimmt, kann es Ärger geben, also lieber hinschreiben und selber fragen.

Geschäftsführer: Jochen Hülder

JKP GmbH & Co. KG
Plange Mühle 1
40221 Düsseldorf
Telefon: 0211-98588-0
Telefax: 0211-98588-112
E-Mail: info @ jkp.de

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Re: Auch mal hier gefragt: Rechtslage-Rechte von Musik

Antwort von Steffi528 am 16.05.2012, 19:12 Uhr

Es darf nicht öffentlich für die Veranstaltung geworben werden. Für Privatsachen ist es erlaubt, wenns öffentlich ist, kann es Ärger geben, wenn jemand ein Gema-Mensch in der Nähe ist. Ich habe Freitag ein Fest organisiert und muss Gema-Gebühren für die beiden Lieder, die ein Kindergartenchor gesungen hat, bezahlen, da es eine öffentliche Veranstaltung war.

Die Musiker selbst sehen es oft nicht so wild, wenn ihre Songs liebevoll abgekupfert werden (also von Kindern), die GEMA hat da aber andere Vorstellungen.

Ich würde das Risiko NICHT eingehen.

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oh weia...

Antwort von Christine70 am 16.05.2012, 21:56 Uhr

das kann sehr nach hinten losgehen..
mir ist dieser jkp bekannt

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