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Geschrieben von Shinead am 15.12.2006, 11:58 Uhr

an alle und bes. an Moneypenny

Der Vater muss auf jeden Fall (juristisch gesehen) belgen, was er mit dem Geld des Kindes gemacht hat. (Für sein Wohl ausgegeben.)

Eigentum kennt nämlich keine Volljährigkeit.

Ggf. auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.

Gruß
Shinead

 
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