Geschrieben von Shinead am 15.12.2006, 11:58 Uhr |
an alle und bes. an Moneypenny
Der Vater muss auf jeden Fall (juristisch gesehen) belgen, was er mit dem Geld des Kindes gemacht hat. (Für sein Wohl ausgegeben.)
Eigentum kennt nämlich keine Volljährigkeit.
Ggf. auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.
Gruß
Shinead
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