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Geschrieben von mamaselio am 14.12.2006, 16:26 Uhr

Moneypenny wegen Bankgeheimnis

Sag mal, vielleicht kannst du mir als Ex- Bankerin weiterhelfen?

Mein Neffe (damals 17) hatte ein Konto bei der VB mit 3.500 Euro.
Kurz vor seinem 18. Geburtstag hat er sich mit seinem Vater verkracht und der Vater hat -wohl um ihm eins auszuwischen-das Konto geloescht und das Geld abgeholt. Ohne seinen Sohn (Kontoinhaber) zu informieren.

Seit ein paar Tagen ist mein Neffe 18...wollte nun an sein Geld...Pustekuchen. Konto geloescht.

Ist es wirklich normal, dass eine Bank den 17 jaehrigen Kontoinhaber nicht informieren muss, wenn ein Elternteil das Konto loescht und alles Geld abhebt?

Zweite Sache: Meine Schwester und mein Neffe sind zur Bank gefahren um zu klaeren, wo das Geld geblieben ist. Banker erklaert (Neffe inzwischen volljaehrig) und eine Stunde spaeter ruft der Vater an, er habe einen Anruf von der Bank gekriegt, dass er mit seiner Mutter Nachforschungen angestellt habe...

Vater sagt, er habe das Geld auf seinen Namen fuer seinen Sohn angelegt...wer's glaubt...

Meine Frage nun: Darf ein Banker den Vater eines Volljaehrigen ueber einen Besuch in der Bank informieren? Ich dachte es gibt ein Bankgeheimnis...Wuerdest du an den Vorstand der VB schreiben oder liege ich voellig falsch?

Wuerd mich freuen, deine Meinung zu hoeren. Vielen Dank und Gruss
Christiane

 
8 Antworten:

Was heisst "Kontoinhaber"

Antwort von Schwoba-Papa am 14.12.2006, 16:58 Uhr

wer hat den Antrag auf das Giro- oder Sparkonto denn gestellt und unterschrieben ? Wer ist darin als Verfügungsberechtigt eingetragen ?

Also so wie ich es erlebt habe ist für Banken die Unterschrift ausschlaggebend, und nicht für wen es eingerichtet wurde.

Welche "sensible" Informationen hat der Banker denn ausgeplaudert? Auch hier kommt es darauf an wer wirklich der Kontoinhaber ist. Ist es der Vater, handelte der Banker theoretisch richtig (ich würde auch gerne wissen wer sich über mein Konto informiert), ist aber der Sohn tatsächlich Kontoinhaber, ja dann ... böser, böser Banker.

Grüßle

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Re: Was heisst

Antwort von mamaselio am 14.12.2006, 17:16 Uhr

Kontoinhaber war mein Neffe, verfuegungsberechtigt war der Vater. Insofern hat die Bank sicher nicht falsch gehandelt,als sie dem Vater das Geld ausgezahlt hat. Trotzdem haette man auch den minderjaehrigen Kontoinhaber zumindest informieren muessen, oder nicht?

Als mein Neffe dann-inzwischen volljaehrig- zur Bank ging um zu hinterfragen, was denn nun mit dem Konto passiert ist (war ploetzlich online verschwunden), hat man ihm tatsaechlich Auskunft gegeben (Konto wurde am 18/ von XY geloescht).
Kaum war er zur Tuer raus, hat der Banker den Papa angerufen und ihm gesteckt, dass dicke Luft ist...

Sicher wurden keine grossen Geheimnisse ausgeplaudert, aber darf ein Banker den Vater eines 18 jaehrigen ueber dessen Besuch in der Bank informieren?? Wuerd mich wundern...

Gruss
Christiane

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Re: Moneypenny wegen Bankgeheimnis

Antwort von trixi1310 am 14.12.2006, 17:55 Uhr

also ich weiss nur das wenn zum Beispiel der Junge gesagt hat ok mein Vater bekommt eine Vollmacht und die bekommen hat mit unterschrift usw. dann darf er an das Konto aber so????
Nun ich würde an seiner Stelle mal zum Vater hin gehen und ihm fragen wo die 3500 Euro sind und das er die gerne wieder haben will

Lg trixi

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Re: Moneypenny wegen Bankgeheimnis

Antwort von Moneypenny77* am 14.12.2006, 20:59 Uhr

Sooooo, nun beenden wir mal die Laien-Spekulationen ;-).

1. Fall (Neffe):
Wenn es "dumm" gelaufen ist, dann ist das leider normal, ja. Bei normalen Minderjährigen-Konten dieser Art ist es so, daß die Minderjährigen zwar Kontoinhaber sind, aber es in den Kontoeröffnungsunterlagen einen Passus gibt, in dem steht, daß sie erst mit ihrem 18. Geburtstag verfügungsberechtigt sind, vorher sind das die gesetzlichen Vertreter (meist Eltern), die bis dahin tun und lassen können, was sie wollen. Klar können die Eltern, wenn sie wollen, zulassen, daß die Kinder auch vorher verfügen können, aber die gesetzlichen Vertreter wird man da nicht los ;-)
Die Information wird durch Kontolöschungsunterlagen erfolgt sein, aber es ist davon auszugehen, daß die Versandadresse die der Eltern war, so daß er sie nie bekommen hat.

2. Fall:
Sagen wir mal so: es kratzt am Bankgeheimnis, Diskretion ist anders. Aber da es um ein Geschäft geht, bei dem der Vater noch verfügungsberechtigt war, wird man argumentativ gegen Windmühlen kämpfen.

Mein Rat: wenn Ihr sie nicht habe, dann lasst Euch von der Bank ALLE Kontounterlagen zusenden, also: Kontoeröffnungsunterlagen für das Minderjährigen-Konto, aus denen Ihr dann nämlich entnehmen könnt, wer wann verfügungsberechtigt war (so MUSS Deine Schwester den Eröffnungsantrag auch unterschrieben haben, sonst haben die ein Problem).

Und ich würde mir juristischen Rat einholen, wenn Ihr Unterschlagung oder Betrug vermutet.

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Re: Moneypenny wegen Bankgeheimnis

Antwort von babsi am 14.12.2006, 21:28 Uhr

Also, ich war bis zum 18.Lebensjahr meiner beiden grossen, Kontobevollmächtigter, bin ich jetzt auch bei meinem kleinen.
Normalerweise schreibt die Bank kurz vor dem 18.ten ein Erinnerungsschreiben, denn dann wird das Konto komplet an den Volljährigen überschrieben, nur bis zur Volljährigkeit kann ich über das Geld meiner Kinder verfügen wie ich will, ausser es besteht eine konkrete Auflage, ist aber oft leider nicht so:(
Dem Vater kann man da wohl juristisch nix vorwerfen, ausser vielleicht über eine Zivilklage....Gruss Babsi

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an alle und bes. an Moneypenny

Antwort von mamaselio am 15.12.2006, 5:30 Uhr

VIELEN DANK.

Ich vermute, dass die Bank ein Erinnerungschreiben geschickt hat, wahrscheinlich ist der Vater gerade deshalb genau 6 Wochen vor dem 18. Geburtstag zur Bank und hat das Konto gepluendert...Ich vermute, er hat das Geld verjubelt (Neffe hatte zu der Zeit 1. Wohnsitz beim Vater).

Habe aber meinem Neffen auch schon gesagt, er solle den Vater um Aushaendigung der Summe bitten (angeblich hat er sie ja fuer ihn angelegt). Mal sehen was da kommt...

Meine Schwester hat derweil schriftlich um genaue Erklaerung gebeten.

LG
Christiane

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Re: an alle und bes. an Moneypenny

Antwort von Shinead am 15.12.2006, 11:58 Uhr

Der Vater muss auf jeden Fall (juristisch gesehen) belgen, was er mit dem Geld des Kindes gemacht hat. (Für sein Wohl ausgegeben.)

Eigentum kennt nämlich keine Volljährigkeit.

Ggf. auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.

Gruß
Shinead

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Re: an alle und bes. an Moneypenny

Antwort von Moneypenny77* am 15.12.2006, 13:16 Uhr

Auch als gesetzlicher Vertreter darf er das Geld nicht ausgeben.

Ich bezweifle, daß es ihm möglich war, ein Konto auf seinen Namen zu Gunsten seines Sohnes zu eröffnen, denn die sog. "Verträge zugunsten Dritter" werden, zumindest nach meinem Kenntnisstand, wegen der schlechten Nachvollziehbarkeit im Rahmen der Geldwäsche gar nicht mehr gemacht. Vom Arbeitsaufwand mal ganz abgesehen, denn dabei muß ein Tag X angegeben werden, an dem das Vermögen auf den "Dritten" übergeht, was technisch schwer darstellbar ist.

Ich glaube eher, er hat ein ganz normales Konto eröffnet und unter der Angabe zum Geldwäschegesetz als wirtschaftlich Berechtigten seinen Sohn angegeben. Das ist aber nur eine Angabe, wem das Geld eigentlich gehört, hat aber keinerlei Bedeutung für die Bank im Sinne der Verfügungsberechtigung!

Ganz klar: Anwalt einschalten!!!

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