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Geschrieben von hgmeier am 16.06.2015, 19:09 Uhr

Abgelaufene Verbandskästen Auto

1. Es gibt weitaus mehr als 30 zugelassene Stellen für die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern.

2. Seit 1.1.15 unterliegen die Anbieter, die nur LSM-Kurse anbieten wollen, faktisch den gleichen Regelungen wie die, die EHL anbieten, da diese durch die Fahrerlaubnisbehörden als Genehmigungsgrundlage genutzt werden.

3. Seit 1.4.15 gibt es geringfügig vereinfacht ausgedrückt keinen Unterschied mehr zwischen einem LSM (ehemals 8 UE) und einem EHL (16 UE). Alles ist in einem nun 9UE andauernden Kurs zusammengeflossen. Das spiegelt sich so ziemlich bei allen Anbietern auch in den Bescheinigungen wieder. D.h. es steht da irgendwas von "Entspricht den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung und der DGUV." Und dann muss es halt auch wirklich beidem entsprechen.

Und bevor du fragst: Ich verdiene mein Geld damit.

 
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