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Geschrieben von hgmeier am 14.06.2015, 13:55 Uhr

ACHTUNG: Beachten

Folgende Infos zu Verbandkästen:

1. Die KFZ-Verbandkästen dürfen nach Ablauf des Verfallsdatums (Verfall nicht Mindesthaltbarkeit!) nicht mehr im Fahrzeug mitgeführt werden. Kostet 10 oder 15 Euro. Zudem kriegt man damit auch keine TÜV-Plakette mehr (ist ein schwerwiegender Mangel).

2. Auch wenn der Verbandkasten meist 5 Jahre oder gar länger "hält", sind einige Inhalte meist schon nach zwei Jahren unbrauchbar. Darunter regelmäßig die Rolle Heftpflaster und die Wundschnellverbände. Entweder sie kleben gar nicht mehr oder nur mit sich selbst.

3. Hilforganisationen haben so was früher gerne zu Ausbildungszwecken genommen. Dies ist jedoch bei Erste-Hilfe-Kursen, welche über die Unfallversicherungsträger abgerechnet werden nicht mehr zulässig und wird daher eigentlich nicht mehr gemacht.

4. Keine seriöse Hilfsorganisation würde so was mit in den Auslandseinsatz mitnehmen. Zum einen besteht die Gefahr, dass daraus juristischer Folgen erwachsen können (insbesondere bei dort behandelten EU-Bürgern), zum Anderen werden solche Materialien auch von den meisten Empfängerländern konsequent verweigert. Doof wenn man dann Palettenweise Material abholen und entsorgen darf, welches der Zoll als Müll deklariert hat.

5. Denkbare Lösung sind meist die Jugendorganisationen der Hilfsorganisationen, welche solch Material manchmal zu übungszwecken annehmen.

 
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