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Geschrieben von shinead am 11.01.2012, 14:28 Uhr

2 Schulbücher -von der Ausleihe- geklaut bekommen

Die Schule ist bestimmt versichert, wenn die Bücher in ihrer Obhut verloren gehen. Sind sie aber nicht. Ihr hattet sie ausgeliehen. Die Leihe sieht vor, dass Du das Eigentum eines anderen nimmst, nutzt und später das gleiche Ding wieder zurück gibst. Kannst Du die Rückgabe nicht vollziehen, stehst Du in der Haftung. Der Schaden muss dem Entleiher ersetzt werden.

Also: zahlen.

Gruß
Corinna

 
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