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von Leena  am 13.01.2012, 11:15 Uhr

...nun ja,

es kommt ja auch entscheidend auf die Einkommensverhältnisse an, die Du in Deiner ersten Steuererklärung damals hattest.

Wenn Du damals, mit Anfang 20, nur Einkünfte aus Lohnsteuerkarte hattest bzw. marginal andere Einkünfte, keine Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte und sonst auch nichts - dann war das ja eine sog. "Antragsveranlagung" - d.h., Du wurdest nur auf Antrag veranlagt, musstest aber keine Steuererklärung einreichen, sondern hast das ganz freiwillig und von Dir aus getan.

In solchen Fällen speichert man dann grundsätzlich im Datenbestand ab, dass es kein "Pflichtfall" ist - und wenn dann in den Folgejahren nichts abgegeben wird, ist das normalerweise okay. :-)

Oder wenn Leute über Jahre so wenig Einkünfte haben, dass sie keine Steuern zahlen müssen, dann wird das Steuersignal i.d.R. auch gelöscht - das wird den Steuerpflichtigen dann aber mitgeteilt, übrigens mit dem ausdrücklichen Hinweis, wenn sich ihre Einkommensverhältnisse ändern, müssen sie doch wieder eine Erklärung abgeben.

Wobei in letzter Zeit aufgrund der Einführung der Rentenbezugsmitteilungen (d.h. Renten müssen gemeldet werden und das Finanzamt bekommt die entsprechenden Listen zum Abgleich) schon relativ viele Leute angeschrieben wurden, die vorher jahrelang keine Steuererklärung mehr abgegeben hatten...

 
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