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Geschrieben von und am 13.07.2017, 10:54 Uhr

Die Lösung liegt auf der Hand, man will sie nur nicht sehen

Kind wurde entgegen Empfehlung aufs Gym geprügelt. Okay, kann man versuchen.

Es stellte sich inzwischen heraus, dass das eine Fehlentscheidung war. Okay, kann passieren.

Das Kind wird am Gymnasium defintiv sitzenbleiben, hab ich das richtig verstanden?

Fragestellung war nun: a.) Sitzenbleiben lassen und dann irgendwie weiterschleifen oder b.) auf nächstniedrigere Schulform (Realschule, Gesamtschule) wechseln?

Favorisiert wird b.), da ohnehin Mobbingprobleme am Gymnasium, aber nun das PROBLEM: alle Schulformen der nächstniedrigeren Schulform sind voll und nicht verpflichtet, das Kind aufzunehmen.

Die LÖSUNG: Wenn die nächstniedrigere Schulform voll und nicht verpflichtet ist, das Kind aufzunehmen, dann geht man halt zur übernächstniedrigeren Schulform - und siehe da, bei dieser gibt es sogar eine Aufnahmepflicht! Und besonderes Extra: Das Kind könnte an die Hauptschule/Mittelschule in die nächste Jahrgangsstufe querversetzt werden - trotz gymnasialer Nichtversetzung. Es wird also kein Jahr unnütz verloren.

Problem gelöst! Feddich!

 
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