Über 18 ...

Über 18 ...

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von und am 04.04.2017, 12:44 Uhr

So einfach ist das nicht mit Geldhahn zu !

Unter Umständen sind Eltern auch ihrem volljährigen, arbeitslosen Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Das kommt auf die individuelle Situation an, über die wir hier viel zu wenig Informationen haben. Also pauschal zu sagen "Geldhahn zu" geht nicht unbedingt. Und wenn derjenige Depressionen hat, dann würde wohl kaum ein Gericht mit dem Holzhammer kommen und sagen, Geldhahn zu. Im 'Gegenteil, dann gibt's womöglich sogar noch staatliche Unterstützung. Da solltet ihr euch mal schlau machen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.