Über 18 ...

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Geschrieben von Ellert am 06.04.2017, 17:43 Uhr

genau, Unterunftm Verpflegung, Bekleidung aber nur wenn gebraucht

damit kommt man der Pflicht nach
Anspruch auf Taschengeld gibt es nicht
im Gegenteil
nach BGB sind Kinder daheim verpflichtet im Gegenzug mitzuhelfen.

Wenn jemand ohne Grund keine Ausbildung sucht endet auch das Kindergeld mit 18

dagmar

 
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