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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 22.03.2015, 13:35 Uhr

DIE Frage hast Du Dir doch selbst schon beantwortet

Die Frage ist nicht, warum SIE das SR nicht teilen will, sondern warum das GERICHT ihm das SR nicht geben soll - und da ist der Wohnsitz im Ausland einfach das stärkere Argument, weil beweisbar und nicht wertend.

Was den regelmäßigen langjährigen Drogenkonsum angeht - das ist für sich kein Argument für die Alleinsorge, zumal wenn er im Alltag ein lieber und kümmernder Vater ist, von der Beweisbarkein ganz zu schweigen. Es geht - das muß man sich immer vor Augen führen - beim Sorgerecht um ein bis zwei Unterschriften, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Das bekommt man sogar im Vollrausch hin.

Und das Aufenthaltsbestimmungsrecht muß sie nicht regeln, das liegt sowieso bei ihr. Darum muß sie sich vielleicht dann kümmern, wenn dem Kerl - gegen jede Wahrscheinlichkeit und nach einem Gerichtsprozeß - das Sogerecht zugesprochen wird. Aber bis dahin ist das Kind schon etwas älter, hat die ganze Zeit bei ihr gelebt, ist vielleicht schon in der KiTa - dann ist das auch kein Thema mehr.

 
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