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Geschrieben von Ellert am 22.03.2015, 12:57 Uhr

DIE Frage hast Du Dir doch selbst schon beantwortet

Ihr vertragt Euch noch halbwegs,
das Kind will er auch mit großwerden sehen
Du magst ihn bei der Geburt dabeihaben ( ist ja schon ein sehr intimes Erlebnis)
was spricht dagegen ihn anzugeben ?
Jugendamt kümmert sich um den rest und ds Sorgerecht bekommt er nicht automatisch.
Ich würde es nicht teilen wegen der Drogensucht, nicht wegen des Auslandes.

Man füllt nach der Geburt den Schein aus wwann geboren, welches geschlecht, wer Vater und Mutter ist, da trägst Du ihn einfach ein.
Er wird es nicht abstreiten wie Du das beschreibst.
Aufenthaltsbestimmungsrecht ist auch die Frage, alles das musst Du regeln.

Geh doch mal aufs Jugendamt und lass Dich beraten

dagmar

 
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