Sparforum

Sparforum - Forum rund ums Sparen

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von schneggle36 am 21.03.2015, 20:33 Uhr

Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, wenn Vater in Frankreich lebt

Hallo,

ich bekomme im August mein erstes Kind. Mit dem Vater des Kindes hatte ich mich vor der Schwangerschaft getrennt. Ich habe noch eine gute Beziehung mit ihm und möchte keinesfalls, dass er nicht als Vater anerkannt wird. Jedoch möchte ich das Sorgerecht alleine behalten, da er in Frankreich wohnt. Ich merke schon, wie es kleine Differenzen gibt, und ich möchte nicht, wegen jeder Unterschrift nach Frankreich telefonieren.

Zudem kommt noch, dass er kein Unterhalt zahlen kann, da er sehr arm ist.
Er ist auch Cannabis abhängig, ist Musiker und wohnt noch bei den Eltern mit 26 Jahren.

Er wird bei der Geburt dabei sein.

Meine erste Frage ist nun:

Ich möchte ihn als Vater anerkennen, keine Frage. Aber Vateranerkennung bedeutet auch, er müsste den Unterhalt zahlen, oder?

Meine zweite Frage wäre:
Wo macht man das mit der Vaterschaftsanerkennung, ich habe gelesen beim Jugendamt oder Standesamt. Ich habe auch gelesen, dass die dort gleich nachfragen, wie es mit dem Sorgerecht aussieht. Ich möchte dies aber keinesfalls dass diese Frage vor uns beiden gestellt wird, denn ich weiß schon jetzt, dass er möchte, ich es aber nicht akzeptieren kann, gerade aus den oben genannten Gründen.
Irgendwie sehe ich es auch nicht ein, dass ich für die Erziehung zuständig bin, er mir keinen Cent zahlt und dazu noch ständig reinspricht.

Daher, wie ist es möglich, dieser Sorgerechtserklärung zu entgehen, bzw. nicht vor uns Beiden vorgelesen wird?

 
27 Antworten:

bei sowas sollte man immer an sein Kind denken !

Antwort von Ellert am 21.03.2015, 20:57 Uhr

huhu

Dein Kind sollte schon wissen wer sein Vater ist
und hat von ihm auch Rechte - auch die auf Unterhalt.
Kann er nicht zahlen bekommst Du eine Zeitlang Unterhaltsvorschuss.

Sorgerecht würde ich auf keinen Fall mit einem Drogenabhängigen teile wollen, das wird vermutlich jedes Gericht der Welt auch so sehen.

LG dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ihr habt euch vor der Schwangerschaft getrennt....

Antwort von CarWi am 22.03.2015, 8:31 Uhr

....dann kann er ja nicht der Vater sein....oder?!?



Lg Carmen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ihr habt euch vor der Schwangerschaft getrennt....

Antwort von schneggle36 am 22.03.2015, 9:21 Uhr

Bevor ich wusste schwanger zu sein...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, wenn Vater in Frankreich lebt

Antwort von DecafLofat am 22.03.2015, 11:03 Uhr

ich bin bei sowas zwar recht unerfahren, wohne wohl in pleasantville, aber mein rat wäre:
verzichte auf ihn bei der geburt, gebe an: vater unbekannt. beende das. stehe alleine für dein kind ein, nimm unterhalt, hartz, was weiß ich in anspruch, aber tu dir das mit ihm im boot dabei nicht an.
ich lese aus deinen zeilen aber, irgendwie kannst du das nicht - es abhaken.
warum um alles in der welt willst du ihn bei der geburt dabei haben? wenn es dir nur darum geht nicht alleine zu sein, nimm ne gute freundin, geschwister, oder auch einfach niemanden mit, du wirst nicht alleine sein, die hebamme ist für dich da. such dir für diesen fall am besten jetzt schon eine die beleggeburten anbietet und dich in der schwangerschaft begleitet und dann auch bei der geburt an deiner seite steht.
ich würde mich bei der geburt nie im leben mit menschen umgeben wollen bei denen ich immer in hab acht stellung bin, und so liest sich das mit deinem ex irgendwie.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

und noch ein tip, weil meine antwort vermutlich

Antwort von DecafLofat am 22.03.2015, 11:07 Uhr

absolut und total unbrauchbar ist...
frag mal im alleinerziehend forum und/oder partnerschaftsforum ebenfalls nach, da sind einige damen unterwegs die in der hinsicht schon mehr auf dem kerbholz haben....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

jedes Kind hat das recht auf seinen Vater in den Papieren

Antwort von Ellert am 22.03.2015, 11:32 Uhr

Vater unbekannt klingt nach Mutter war Flittchen.
Meine Schwiemu starb ohne dass mein Schwager seinen Vater je genannt bekam, den sie kannte wohlgemerkt,
darunter leidet er heute noch.
Sie suchen ihre Identität, irgendwann kommt der Punkt.

Allerdings würde ich nie einem Drogenabhängigen das Sorgerecht mitgeben,
soll zahlen wen er mal kann
wird er mal reich und berühmt hat das Kind auch Anrecht aufs Erbe !

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: und noch ein tip, weil meine antwort vermutlich

Antwort von anna1979 am 22.03.2015, 11:37 Uhr

Gebe Deca absolut Recht. Auch wenn es viele nicht verstehen können, aber manchmal verliert sich das Wort "Vater" einfach nur in "biologischer Erzeuger" und da ich genau das aus eigener Erfahrung bestens kenne, würde ich es immer wieder genauso tun! Und bevor böse Zungen fliegen, ich verzichte auf Unterhalt!
Wenn ich mich richtig erinner, es benötigt Deine Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht. Ich stimmte bei allem zu, Jahre später sahen wir uns vor Gericht. Ich habe seit Jahren alleiniges Sorgerecht und er kümmerte sich den Dreck! Er steht in der Geburtsurkunde, aber mehr verbindet mein Kind nicht mit dem biologischem Erzeuger. Vater ist er auf dem Papier, aber der Definition Vater kommt er in keinster Weise nach. Seit 8 Jahren kein Ton, mein Kind würde auch nie wieder etwas mit ihm zu tun haben wollen, dafür ist zu viel vorgefallen. Nicht immer ist es das Beste für das Kind, einen Vater zu haben, der sie zeugte. Vater mit Herz und Seele, auch wenn nicht Erzeuger, ist Vater!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Ellert, manchmal muss man das Kind auch schützen

Antwort von anna1979 am 22.03.2015, 11:44 Uhr

Ich selbst fände es furchtbar einen Drogenabhängigen in der Geburtsurkunde stehen zu haben. Da hat man doch auch gleich nen Stempel weg (à la Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm). Man sollte dem Kind davon erzählen und das Kind entscheidet ob es die Pwrson kennenlernen möchte. Als meine 13 war, wollte sie ihre Halbschwester sehen. Auf FB gefunden, Schock, abgehakt und fertig. Familie ist es für sie nicht und wird es nie sein. Es läuft nicht immer alles nach Bilderbuch und Einigung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Einen Stempel weg?

Antwort von Strudelteigteilchen am 22.03.2015, 11:59 Uhr

Erstens steht ja nicht in der Geburtsurkunde: Hans Müller, Drogenabhängiger.
Und zweitens sieht die Geburtsurkunde kaum jemand. Das ist albern!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: jedes Kind hat das recht auf seinen Vater in den Papieren

Antwort von schneggle36 am 22.03.2015, 12:09 Uhr

Ich bin nicht auf das Geld aus. Das Kind ist abgesichert bis zum Ende. Es geht mir um das Sorgerecht und meine Frage ist eigentlich Immernoch nicht beantwortet

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Ellert, manchmal muss man das Kind auch schützen

Antwort von schneggle36 am 22.03.2015, 12:11 Uhr

Er ist schon jahrelang abhängig von Cannabis. Jedoch merkt man es ihm nicht an. Nochmal ich möchte keinen Streit mit ihm. Wenn ich sage du darfst im kreisaal nicht dabei sein wenn wir uns mal geliebt haben und zusammen ein Kind haben wie kommt das denn ? Er will doch auch die Geburt sehen. Ist doch auch sein Recht. Und die vaterschaft anonym machen obwohl ich ihn kenne und er da ist geht doch nicht...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: und noch ein tip, weil meine antwort vermutlich

Antwort von schneggle36 am 22.03.2015, 12:14 Uhr

Das tut mir sehr leid dass es so läuft. Bei mir ist es momentan keineswegs so. Er will Vater sein und das mit Herz und Seele. Er ist auch ein guter Mensch aber es geht mir darum dass ich mich um die Erziehung kuemmern muss und auch möchte da er in Frankreich wohnt und dazu möchte ich nicht ständig Rücksprache halten muessen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: jedes Kind hat das recht auf seinen Vater in den Papieren

Antwort von Strudelteigteilchen am 22.03.2015, 12:27 Uhr

Rein rechtlich: Wenn er die Vaterschaft anerkennt, hat er noch lange nicht das Sorgerecht und ich würde es ihm auch nicht geben an Deiner Stelle. Er KÖNNTE so oder so beides (sowohl die Vaterschaft als auch das Sorgerecht) nach der Geburt einklagen. Die Vaterschaft würde er wohl bekommen. Beim Sorgerecht hast Du mMn gute Chancen bei der Ablehnung, wenn er im Ausland lebt. Wobei das SR überbewertet wird, was die Erziehung angeht, das macht kaum einen Unterschied.

Und jetzt der persönliche Teil: Da Du scheinbar große Probleme hast, ihm hin und wieder ein "Nein!" ins Gesicht zu sagen, wäre es vielleicht eine Option, die Vaterschaftsanerkennung nicht vorher zu machen. Du kannst ihn auch einfach nach der Geburt als Vater angeben. Dann setzt sich im Zweifel das Jugendamt mit ihm auseinander.

Und: Er hat nicht das allergeringste Recht, bei der Geburt dabeizustehen. Du hast aber jedes Recht, bei der Geburt nur Leute dabeizuhaben, die Du dabeihaben willst. Ich hätte meinen (damals noch) über alles geliebten Ehemann vor die Tür gesetzt, wenn es mir ein Bedürfnis gewesen wäre. Mein Job, meine Regeln.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

DIE Frage hast Du Dir doch selbst schon beantwortet

Antwort von Ellert am 22.03.2015, 12:57 Uhr

Ihr vertragt Euch noch halbwegs,
das Kind will er auch mit großwerden sehen
Du magst ihn bei der Geburt dabeihaben ( ist ja schon ein sehr intimes Erlebnis)
was spricht dagegen ihn anzugeben ?
Jugendamt kümmert sich um den rest und ds Sorgerecht bekommt er nicht automatisch.
Ich würde es nicht teilen wegen der Drogensucht, nicht wegen des Auslandes.

Man füllt nach der Geburt den Schein aus wwann geboren, welches geschlecht, wer Vater und Mutter ist, da trägst Du ihn einfach ein.
Er wird es nicht abstreiten wie Du das beschreibst.
Aufenthaltsbestimmungsrecht ist auch die Frage, alles das musst Du regeln.

Geh doch mal aufs Jugendamt und lass Dich beraten

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: DIE Frage hast Du Dir doch selbst schon beantwortet

Antwort von Strudelteigteilchen am 22.03.2015, 13:35 Uhr

Die Frage ist nicht, warum SIE das SR nicht teilen will, sondern warum das GERICHT ihm das SR nicht geben soll - und da ist der Wohnsitz im Ausland einfach das stärkere Argument, weil beweisbar und nicht wertend.

Was den regelmäßigen langjährigen Drogenkonsum angeht - das ist für sich kein Argument für die Alleinsorge, zumal wenn er im Alltag ein lieber und kümmernder Vater ist, von der Beweisbarkein ganz zu schweigen. Es geht - das muß man sich immer vor Augen führen - beim Sorgerecht um ein bis zwei Unterschriften, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Das bekommt man sogar im Vollrausch hin.

Und das Aufenthaltsbestimmungsrecht muß sie nicht regeln, das liegt sowieso bei ihr. Darum muß sie sich vielleicht dann kümmern, wenn dem Kerl - gegen jede Wahrscheinlichkeit und nach einem Gerichtsprozeß - das Sogerecht zugesprochen wird. Aber bis dahin ist das Kind schon etwas älter, hat die ganze Zeit bei ihr gelebt, ist vielleicht schon in der KiTa - dann ist das auch kein Thema mehr.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: und noch ein tip, weil meine antwort vermutlich

Antwort von jamelek am 22.03.2015, 18:08 Uhr

Ich wollte damals auch der Frage nach gemeinsamen Sorgerecht im Jugendamt entgehen, deswegen gab es hier keine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung. Muss ja auch nicht sein.

Im Krankenhaus unmittelbar nach der Entbindung habe ich ihn dann als Vater benannt und die Papiere gehen dann zum Standesamt. Dort mussten wir beide dann 2 Wochen später mit unseren Unterlagen erscheinen, der KV nochmal unterschreiben, dass er wirklich der Vater ist und gut war. Er steht somit in der Geburtsurkunde mit drin, aber beim Standesamt fragt keiner nach gemeinsamen Sorgerecht, weil nicht deren Job.

In meinem Fall hat es nicht viel gebracht, nach 9 Monaten habe ich es ihm dann widerwillig doch eingeräumt, sonst hätte er es eingeklagt.

Auf die Idee mit dem gemeinsamen Sorgerecht hat ihn -wie soll es anders sein- ein Mitarbeiter des Jugendamtes gebracht.

Also sofern du nicht nachweisen kannst, dass er drogenabhängig/eine Gefahr für dein Kind ist, wirst du es ihm nicht verwehren können, wenn er wirklich drauf besteht. Aber man muss ja auch keine schlafenden Hunde wecken. Also lass das Jugendamt erstmal aus dem Spiel. Vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung ist nicht unbedingt nötig. Geht auch anders.

Zum Unterhalt, klar muss er als Vater Unterhalt zahlen, aber wo nichts ist, ist nicht.

Mir kommt deine Aussage, dass Kind ist für alle Zeiten abgesichert eher etwas naiv vor. Oder du bist steinreich. Du hast nicht nur die Kosten des Kindes ansich. Du hast auch lange lange viel weniger Zeit, das Geld dafür zu erwirtschaften.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: und noch ein tip, weil meine antwort vermutlich

Antwort von miablume am 22.03.2015, 20:05 Uhr

Du brauchst dir eigentlich keine Gedanken zu mach (vorerst), denn wenn ihr nicht verheiratet seit, liegt das Sorgerecht erstmals bei dir alleine. Den Vater kannst du bei der Geburt ganz normal angeben und bei allem anderen, einfach nicht drüber reden solange er da ist. Vielleicht denkt er garnicht so weit und stellt keine Fragen, dann musst du dich auch nicht stellen. Du kannst das ganze sogar schon vorher mit dem Jugendamt regeln, ohne ihn.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

warum ist denn dem Jugendamt die Drogenabhängigkeit egal ?

Antwort von Ellert am 22.03.2015, 20:26 Uhr

Das schockt mich schon, ich denke wenn die Mutter das angibt kann man das doch sicher mediznisch auch beweisen mit Tests.
Ist doch zum Wohle des Kindes

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Wer bekommt Sorgerecht wenn Vaterschaftsanerkennung vorliegt und Mutter etwas zustößt?

Antwort von si1213 am 22.03.2015, 21:16 Uhr

Hallo,
kenne mich nicht aus wie das mit Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung ist.
Meine Angst wäre allerdings, was ist wenn der Mutter was passiert? Dann kommt das Kind doch bei Vaterschaftsanerkennung zum Vater, oder?
Ist ja prinzipiell auch richtig, aber bei Drogen? Und aktenkundig ist seine Sucht ja wahrscheinlich nicht. Das heißt doch dann in diesem Fall hielt es ja auch keiner für bedenklich.
Liebe Grüße Si

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, wenn Vater in Frankreich lebt

Antwort von schneggle36 am 22.03.2015, 21:55 Uhr

Sagtmal wisst ihr das, dass wenn ich dem gemeinsame Sorgerecht zustimme dann waere ich nicht alleinerziehend? Und wenn ich nicht zustimme waere ich Alleinerziehende und haette Anspruch auf 14 Monate Elterngeld oder ?.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Elterngeld

Antwort von jamelek am 22.03.2015, 22:35 Uhr

Hab dir eine PN geschickt mit meiner diesbezüglichen Erfahrung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Das hat doch keiner gesagt

Antwort von Strudelteigteilchen am 23.03.2015, 9:34 Uhr

Erstens: Über GSR oder nicht entscheidet nicht das Jugendamt sondern ein Richter.

Zweitens: Es geht doch nur darum, daß man den Antrag des KV auf GSR mit dem Wohnort-Argument viel leichter abschmettern kann als mit dem Drogen-Argument, und das Ergebnis ist das gleiche. Warum soll man sich ohne Not in eine teure, langwierige und nervenaufreibende Gutachter-Schlacht stürzen, wenn man das gleiche Ergebnis - nämlich das ASR - mit einem schlichten Nachweis des Wohnortes haben kann? Natürlich kann man einen Kasten Wasser auch mit einem 7,5-Tonner holen - aber warum sollte man das tun, wenn man einen Golf in der Garage hat?

Tatsächlich haben Drogen mit dem SR sowieso nicht viel zu tun. Das SR ist eine reine Papier-Geschichte, da geht es um Unterschriften für Konten und Pässe. Um das angemessen ausüben zu können reicht es, wenn der Sorgeberechtigte alle paar Jahre für fünf Minuten eine halbwegs klare Birne hat. Viel nervöser würde mich in dem Zusammenhang das Umgangsrecht machen - und das hat der KV auch ohne Sorgerecht. Die Standard-Regelung sieht so ab Kindergartenalter alle 14 Tage ein ganzes Wochenende vor plus einen Tag zwischendrin - und in den 6-8 Tagen pro Monat kann man deutlich mehr Unsinn anstellen mit zwei bis drei Unterschriften in 18 Jahren.

Aber das ist eine Brücke, über die die AP erst in ein paar Jahren gehen muß. JETZT geht es um das Sorgerecht, und das ist erstens mit einem Hinweis auf den Wohnort zackig abgeschmettert und zweitens sowieso überbewertet. Und bis es dann mit dem Umgang konkret wird, hat sie vielleicht ein wenig Selbstbewußtsein gesammelt und kann dem KV auch mal ein "Nein!" ins Gesicht sagen. Oder der KV hat sich bis dahin ins Drogen-Nirvana verabschiedet und vergessen, daß er sich doch immer liebevoll um sein Kind kümmern wollte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: warum ist denn dem Jugendamt die Drogenabhängigkeit egal ?

Antwort von kravallie am 23.03.2015, 10:39 Uhr

das jugendamt interessiert sich erst, wenn eine drogenabhängigkeit schaden am kind bedingt.
nach der diskussion, ob cannabis nicht zur schmerzlinderung angebaut und/oder legalisiert werden darf, wird die von der mutter beschriebene cannabisabhängigkeit per se wahrscheinlich nicht zur vereitelung im vorfeld von irgendwas dienen.
würde ich auch aussen vor lassen....persönliche ansicht aber.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

elterngeld-so hat frau bader mir das auch beantwortet

Antwort von 32+4 am 23.03.2015, 15:25 Uhr

Wer ae ist...das gemeinsame sr hat, der hat nur 12 monate elterngeld.ausser man bekommt dann noch "umstaendlich" das abr (wenn ich mich recht erinnere)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Drogenabhängig? Nur weil er regelmäßig Cannabis konsumiert?

Antwort von Sodapop am 24.03.2015, 13:17 Uhr

Was ist mit Vätern, die regelmäßig ihr Feierabendbierchen trinken? Dürfen die ihre Kinder auch nicht sehen?

Ich finde es schon stark übertrieben, einen Cannabiskonsumenten als Drogenabhängigen zu bezeichnen.

Grüße
Sodapop

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ja

Antwort von Ellert am 24.03.2015, 18:37 Uhr

Er ist auch Cannabis abhängig,
+++
schreibt sie ja selbst und
auch wer jeden Abend Alkohol trinkt ist nach Definition Alkoholiker
das ist auch ne Droge -
weder dem einen noch dem anderen würde ich mit gutem Gewissen mein Kind anvertrauen

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Laut Definition vielleicht...

Antwort von Sodapop am 25.03.2015, 9:09 Uhr

Aber vom Gefühl her würde ich sagen: Nein

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge in Sparforum - Forum rund ums Sparen
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.