Schwanger - wer noch?

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von Desiderius, 25. SSW  am 25.01.2022, 17:05 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo :)

Ich bin in meiner letzten Schwangerschaft auch auf Grund der Psyche ins BV geschickt worden.
Das stellt überhaupt gar kein Problem dar!
Auch ist es nicht wahr, dass NUR der Arbeitgeber ein BV ausstellen kann… aus welchen Gründen auch immer hält sich dieses Gerücht sehr hartnäckig…

Es ist so, dass es verschiedene Arten von Beschäftigungsverboten gibt:
Das individuelle (da liegen INDIVIDUELLE Gründe vor, warum der Arbeitsplatz eine Gefährdung darstellt) und ein GENERELLES.

Das generelle BV kann tatsächlich nur vom AG ausgestellt werden. Hier liegen nämlich Gründe auf der Arbeit vor, die der AG nicht beheben kann und dich auch nicht umsetzen kann.

Das individuelle BV kann ausschließlich (!!) vom Arzt ausgestellt werden. Hier können die Gründe zB psychischer Ursache sein.

Fakt ist dennoch, dass du eine Reihenfolge einhalten musst:

Zuerst musst du zum AG.
Dieser MUSS(!) eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Hier sind alle Punkte aufgelistet, die im MuSchutz geregelt sind. ZB Arbeitsplatz, Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen.
Verstößt dort etwas gegen den MuSchu, hat der AG zwei Möglichkeiten: entweder er setzt dich auf einen anderen Arbeitsplatz oder er stellt dich von der Arbeit frei und du gehst automatisch ins BV.

Währenddessen kannst Du aber auch schon zu deinem Gyn gehen, ihm die Problematik in vollem Umfang schildern und er wird dich dann evtl ins BV schicken.
Vermutlich wird er dich zuerst bis zum nächsten Termin krank schreiben, denn er muss das Problem des zB Mobbings einmal dokumentieren, bevor er dir das BV ausstellen kann. Das ist allerdings nicht schlimm!
Solange die Krankenschrift die 6 Wochen nicht überschreitet, bekommst du später auch keine Probleme.
Der AG darf den Grund für die AU ja auch nicht erfahren.

Und wichtig: AU geht immer vor BV.
Du musst also erst wieder „arbeitsfähig“ sein, bevor Du in ein Beschäftigungsverbot gehst.

Wie gesagt:
In meiner ersten Schwangerschaft bin ich auch auf Grund psychischer Probleme ins BV geschickt worden= individuelles BV.
In meiner jetzigen hat mich der AG selbst freigestellt, da er mich als Krankenschwester aktuell nicht einsetzen kann= generelles BV.

Wenn du noch Fragen hast, kannst du mir gerne schreiben.

Lg und eine schöne Kugelzeit!

 
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