Schwanger - wer noch?

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von mellomania  am 25.01.2022, 13:08 Uhr

ne! ein betriebsarzt darf keines ausstellen, ratet nicht solche sachen

sie möchte eins, aber das ist kein wunschkonzert. wenn sie nicht arbeitsfähig ist, muss sie sich krankschreiben lassen. der AG macht eine gefährdungsbeurteilung und schaut ob er den arbeitsplatz oder die arbeit anpassen kann. erst wenn das überhaupt nötig ist nach dem gesetzt aber nicht geht, dann spricht der ein bv aus. der arzt ist raus und der betriebsarzt wird nur eingeschaltet, wenn der AG das möchte. und auch der stellt keines aus. daher bitte ratet nicht sachen die rechtlich nicht gehen.als erstes sollte man mal mit dem AG sprechen.

 
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