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Geschrieben von oma am 12.12.2008, 17:21 Uhr

@karina08

*lach* Ja, genau das habe ich doch geschrieben: Glasbruch KANN im Hausratvertrag eingeschlossen werden, und Cerankochfelder KÖNNEN in der Glasversicherung mitversichert werden. Wobei ich davon ausgehe, dass bei neueren Glasversicherungen das Cerankochfeld schon mit eingeschlossen ist, die meisten haben ja heute eines. Als die Cerankochfelder noch neu waren, machte es ja keinen Sinn, ein Risiko, das nur in wenigen Haushalten vorhanden war, in jeder Glasversicherung abzusichern.

Wie auch immer, ein Blick in die Police oder ein Anruf beim Versicherer machen die Threaderöffnerin schlauer.

LG Marion

 
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