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Geschrieben von oma am 12.12.2008, 16:50 Uhr

@karina08

Die HAUSRATVERSICHERUNG würde ein Cerankochfeld nur dann ersetzen, wenn es durch Brand, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus bei einem Einbruchdiebstahl zerstört wurde. Ggfl. noch, wie Schwoba-Papa schon schrieb, durch einen Überspannungsschaden, sofern dieses Wagnis zusätzlich eingeschlossen wurde.

In ALLEN anderen Fällen - und die o.a. dürften wohl nur seltenst die Ursache sein - hilft nur eine Glasversicherung. Und die zahlt immer, egal wodurch der Glasbruch verursacht wurde. Auch, wenn es eigene Schusseligkeit war.

Aber Glas muss eben separat oder wie die Überspannungsschäden als zusätzliches Wagnis in der Hausratversicherung versichert werden. Und nicht jede Glasversicherung beinhaltet Cerankochfelder.

LG Marion
PS: Und zu der wohl scherzhaften Bemerkung mit den nicht mehr schönen Gläsern: Hohlkörper - wie eben Fläser und Vasen - sowie geschliffene Gläser wie z.B. Brillengläser sind nicht versichert ;o)

 
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