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Geschrieben von fiammetta am 07.06.2010, 22:46 Uhr

mit sich machen lassen...

Hi,

es gibt einen genau festgelegten Berechnungsmodus, wem was aus dem gemeinsamen Einkommen in welchem Prozentmaße zusteht. So mag es zwar vielleicht so sein, dass er das Sofa geblecht hat. Nachdem dies aber zum gemeinsamen Nutzen ist und von dem Geld bezahlt wurde (das ist die Konsequenz einer Ehe...), das eben für das gemeinsame Leben vorhanden ist, gehört es trotzdem beiden.
Kurzversion: Von der Kohle, die übrig bleibt NACHDEM sämtliche Ausgaben für das gemeinsame Leben beglichen sind, DAVON gehört ein bestimmter Prozentsatz ihm und ein bestimmter Prozentsatz ihr. Wenn er also ein Motorrad von seinem "Taschengeld" bezahlt - bitte sehr. Hat er dafür jedoch das gemeinsame Geld abgezweigt (und das läßt sich ja gegenrechnen), dann hat er im Trennungsfalle u.U. ein Problem.

Zu dem und der Pflicht der Offenlegung des Einkommens gibt es übrigens GERICHTSURTEILE. In der Vergangenheit gab es genügend Machoknilche, die ihre Frauen mit einem unrealistisch mickrigen Haushaltsgeld abspeisten, ihnen Verschwendung usw. vorwarfen, sie wie Fußabstreifer behandelten, ihnen nicht den Dreck unter`m Fingernagel zugestanden und selbst ein Dolce Vita führten.

Kurzum: Geh` zum Rechtsanwalt oder - günstiger - zum zuständigen Rechtspfleger am nächsten Amtsgericht und laß Dir die Berechnungen mit Paragraphen etc. genau durchführen. Das pfefferst Du ihm dann hin (damit rechnet er nicht, d.h. Du agierst) und anschließend schaffst Du Dir den Knaben vom Hals, denn selbst mit einem Putzjob hast Du ein würdevolleres Leben als mit so einem minderwertigkeitsgefühlsstrotzenden Typen.

LG

Fiammetta

 
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