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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 21.09.2014, 14:19 Uhr

Ich bin mir da nicht so sicher

Wenn man schon verheiratet IST, reicht es, daß einer unterschreibt - bilde ich mir zumindest ein. Wie das dann ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Heirat schon dort wohnt - keine Ahnung.

Aber selbst, wenn sie alleiniger Vertragspartner ist: Sie muß an die (rechtzeitige) Kündigung denken, sie muß eventuelle Doppeltzahlungen bei Überschneidungen der Mietdauer beachten (und sollte sich nicht darauf verlassen, daß er dann schon zahlt) und sie muß auf jeden Fall ihrem "Untermieter" (denn das wäre der Ehemann in dem Falle) rechtzeitig und unter Beachtung der richtigen Fristen kündigen.

Ich - ganz persönlich - fand ja das ganze Wohnungsgedöns bei der Trennung/Scheidung fast das Komplizierteste (wobei bei uns halt das ABR quasi direkt an der Wohnung hing und es auch sonst "anders" war, weil wir mitten in der Trennungsphase noch einen Vermieterwechsel hatten) und war sehr froh, daß meine nette Anwältin mich da gut beraten hat. Ich habe da sicher den einen oder anderen Fallstrick vermeiden können.

 
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