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Geschrieben von charlotte3 am 19.09.2014, 11:39 Uhr

ich bin zu feig!!!

Ich denke schon jahrelang über eine Scheidung nach, in den letzten Wochen ist die ganze Situation wirklich eskaliert und ich mag und kann einfach nicht mehr. Das Alles macht mich krank und die Kinder auch (sind schon alle im Teenageralter).
Aber ich bin einfach zu feig um etwas zu sagen!!!
Ich habe v.a.Angst dass er sagt, nein er will die Scheidung nicht (obwohl ihm das Ganze ja auch unangenehm sein muss!)!
Was mache ich wenn er nicht auszieht???????? Wenn er Nein sagt???
Das wird ja noch unerträglicher dann!!!???

 
14 Antworten:

Um ehrlich zu sein: Ja, es wird möglicherweise schlimmer

Antwort von Strudelteigteilchen am 19.09.2014, 12:25 Uhr

Aber nur für eine Weile, danach wird es - zwangsweise - besser.

Nehmen wir mal das Worst-Case-Szenario (das ich hatte):
Du sprichst die Trennung aus und möchtest, daß Dein Mann auszieht. Er weigert sich und erlaubt Dir auch nicht, mit den Kindern auszuziehen (Dir kann er das nicht verbieten, aber den Kindern - und ich gehe jetzt mal davon aus, daß Du ohne Kinder nicht ausziehen willst.)

Dann gehst Du zu einem Anwalt (das kannst Du auch schon vorher tun und alles vorbereiten für den Fall der Fälle). Der Anwalt dokumentiert die Trennung und stellt einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung (wenn Du mit den Kindern in der Wohnung bleiben möchtest) bzw. auf Zuweisung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (wenn Du mit den Kindern zusammen wegziehen möchtest).

Dann kommt die harte Zeit - aber die endet, wenn das Gericht eine Entscheidung fällt. Wenn Du einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung gestellt hast, bekommt Dein Mann dann eine Frist zum Auszug. Wenn Du das ABR beantragt hast, bekommst Du das ABR und kannst dann mit den Kindern ausziehen. So oder so bist Du ihn dann los.

Das alles natürlich immer unter der Voraussetzung, daß Deine Argumente zum Verbleib der Kinder besser sind als seine! Doch auch, wenn sie das nicht sind: Los bist Du IHN dann auch auf jeden Fall. Nur halt die Kinder ebenfalls.

Daher mein Rat: Gehe zu einem Anwalt - gerne heimlich, wenn Du Angst vor der Reaktion Deines Mannes hast - und frage ihn, wie er Deine Chancen für das eine oder andere einschätzt. Wenn Du kein eigenes Einkommen hast, kannst Du beim Amtsgericht einen Beratungsschein bekommen. Es wäre hilfreich, wenn Du vor dem Besuch alle Unterlagen (Steuererklärungen, Einkommennachweise, Kontoauszüge etc.) kopierst. Spätestens nach dem Aussprechen der Trennung wird das meistens schwierig.

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Re: ich bin zu feig!!!

Antwort von mf4 am 19.09.2014, 12:55 Uhr

Du scheinst zu leiden und die Kinder auch...
sie sind alt genug. Berate dich mit ihnen, sucht euch eine Wohnung und zieht aus.
Ob er in eine Scheidung einwilligt steht auf einem anderen Blatt aber keiner zwingt dich/euch mit ihm zusammen zu leben, wenn es euch nicht gut dabei geht.

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Re: Nee, bist nicht feig!!!

Antwort von Bonnie am 19.09.2014, 13:05 Uhr

Huhu,

erstmal: Ich find's normal, dass Du Angst vor diesem Schritt hast, das hat gar nix mit feige zu tun!

Naja, ob Dein Mann die Scheidung will oder nicht, ist ja eigentlich erstmal wurscht, denn heute kann man sich auch gegen den Willen des Partners scheiden lassen. Wenn Du darauf wartest, dass ER Dir die Zustimmung gibt für Dinge, die Dein eigenes Leben betreffen, kannst Du lange warten. Musst es schon selbst in die Hand nehmen, glücklicher zu werden, gell.

Was seinen Auszug aus der Wohnung angeht: Wenn Du die Wohnung auch ohne ihn halten könntest, dann kann er verpflichtet werden auszuziehen. Denn es wird versucht, den Kindern ihr gewohntes Umfeld zu erhalten. Dazu berät Dich ein Scheidungsanwalt oder eine -anwältin. Im allerschlimmsten Fall musst Du Dir eine andere Wohnung nehmen. Auch das ist zu schaffen.

Wenn Du wenig eigenes Geld hast, kannst Du Dir beim Amtsgericht einen kostenlosen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt ausstellen lassen, dann ist die Erstberatung beim Anwalt schonmal für lau. Auch für das weitere Scheidungsverfahren kannst Du Prozesskostenhilfe vom Staat bekommen. Dazu berät Dich dann der Anwalt im Erstgespräch.

Ich glaube, Du hast vor allem Angst vor dem Ungewissen, das auf Dich zukommen könnte. Wenn Du Dich mal von einem Scheidungsanwalt beraten lässt (das muss Dein Mann nicht mitkriegen), dann bekommst Du jeden Schritt erklärt. Auch, was man wegen der Wohnung machen kann. Ich glaube, je mehr konkrete Infos Du hast und je genauer Du Bescheid weißt, desto weniger Angst wirst Du haben. Einfach weil Du siehst: Da gibt es ein festes Prozedere, das haben schon zigtausende von Frauen in derselben Situation vorher durchlaufen und es gut geschafft.

Ich wünsch' Dir, dass Du den Anschubs und den Mut findest, Dich wenigstens mal beraten zu lassen (geht neben dem Anwalt auch bei der Caritas, dem Sozialdienst Katholischer Frauen, der Diakonie usw.). Nach der Beratung wirst Du schon wesentlich klarer sehen. Diese Beratung ist wichtig, weil Deine konkrete Situation berücksichtigt wird, das ist besser als 'ne Internet-Recherche oder so, die in diesem Fall nicht so viel bringt.

Alles Liebe für Dich!

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Re: ich bin zu feig!!!

Antwort von Silvia3 am 19.09.2014, 13:12 Uhr

Geh zum Anwalt (eine Erstberatung kostet ca. 200€) und lass Dich beraten. Besteh auf Barzahlung, ist dumm wenn die Rechnung nach Hause kommt und Dein Mann weiß von nichts.

Warum hast Du so eine Angst? Fürchtest Du, dass Dein Mann gewalttätig werden könnte? Dann solltest Du Dich an eine Beratungsstelle wenden und Dir die Adresse (müsste aber auch ein Anwalt haben) eines Frauenhauses geben lassen, so dass Du im Notfall weg kannst. Alternativ könntest Du Dir, entsprechendes Einkommen vorausgesetzt, erst einmal eine Wohnung mieten und alleine (oder mit Kindern, falls sie definitv bei Dir leben wollen) ausziehen, um eine Konfrontation zu vermeiden. Wenn die Kinder bereits älter sind, können sie eh selbst entscheiden, wo sie leben wollen, Du brauchst also nicht befürchten, sie dadurch zu verlieren.

Du kennst den Spruch: Auch der längste Weg beginnt mit einem einzigen Schritt....

Alles Gute
Silvia

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Danke schon einmal!

Antwort von charlotte3 am 19.09.2014, 13:41 Uhr

Ich bin überhaupt ein sehr ängstlicher Typ...
Dass er gewalttätig wird glaube ich eher nicht, also mir gegenüber waren die Auseinandersetzungen bis jetzt immer nur verbal.
Und die Wohnung läuft eigentlich noch immer auf mich, er ist damals zu mir in die Wohnung gezogen, er bezahlt halt die Miete und die ist höher als ich mir alleine leisten könnte.
Die Kinder stehen hinter mir, die haben keine enge Beziehung zum Vater...

Aber ich werde mir nächste Woche einen Termin bei einer Beratungsstelle ausmachen, also den ersten Schritt wagen.

Danke an Euch!

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Re: Nee, bist nicht feig!!!

Antwort von mf4 am 19.09.2014, 14:23 Uhr

Ja er kann eine Frist bekommen binnen der er raus muss... aber... will Frau das... diese Frist ausharren, sich ggf. terrorisieren lassen?
Ich würde das nicht wollen.
Sie will die Trennung und ist ihm also voraus... sie kann Pläne schmieden, nach Wohnungen Ausschau halten und wenn es unangenehm wird ausziehen.

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Re: Danke schon einmal!

Antwort von Konny2010 am 19.09.2014, 14:25 Uhr

Also wenn du einen Termin beim Anwalt machst und dein Einkommen nicht über 1700 Brutto liegt den brauchst du den anwalt garnicht zahlen bis auf 10€ die er für die Gerichtskostenbeihilfe braucht habe es auch schon alles hinter mir mach dir da mal keinen Kopf und feige bist du auch nicht es ist schon mal gut das deine Kidis hinter dir stehen sind die schon 14 Jahre wenn ja brauchst du keine angst haben das die Kids zu ihrem Vater müssen da kinder ab 14 jahren selber bestimmen können wo sie leben wollen!Ich würde an deiner stelle nach dem Beratungsgespräch da du dir die Wohnung so nicht leisten kannst anfangen nach einer passenden Wohnung zu suchen er muss es ja nicht mitbekommen!

Ich wünsche dir alles liebe und viel viel Glück

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Re: Danke schon einmal!

Antwort von mf4 am 19.09.2014, 14:25 Uhr

Die Kinder stehen hinter mir, die haben keine enge Beziehung zum Vater...

Super Voraussetzungen. Sprich mit ihnen, sucht zusammen eine neue Wohnung. Sie werden eine gute Hilfe sein Ich hatte meine beiden Großen voll auf meiner Seite und sie waren tolle Helfer.

Da du die Wohnung allein nicht halten kannst bringt es nichts darum zu fighten. Lass ihm die Wahl die Wohnung zu übernehmen oder kündigt und beide ziehen aus.

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Re: Danke schon einmal!

Antwort von Strudelteigteilchen am 19.09.2014, 14:36 Uhr

Hier ist nochmal die Nicht-alles-rosarot-Zeichnerin.

Nochmal Worst-Case: Du findest eine neue Wohnung und ziehst aus, er stellt die Mietzahlungen für die alte Wohnung ein - da Du im Mietvertrag stehst, ist das ein Problem.

Aaaaaber: Auch das ist ein lösbares Problem, ein Anwalt oder eine Beratungsstelle kann Dir da die notwendigen Tips geben.

Ich will Dir keine (zusätzliche) Angst machen. Ich halte nur nichts davon, alles easy-peasy darzustellen, wenn es das nicht ist, nur weil Du sowieso schon Angst hast. Meiner Ansicht nach ist ein realistischer Blick auf die Tatsachen und Optionen deutlich besser gegen die Angst als ein rosarotbebrillter.

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Aber...

Antwort von desireekk am 19.09.2014, 18:50 Uhr

Hallo STT :-)

Aber: wenn sie doch alleine im Mietvertrag steht, dann kann sie die Wohnung kündigen und ist "draussen".
Zumindest was die Mietzahlungen angeht.
Wenn er nicht auszieht kann das Schadenersatzforderungen nach sich ziehen, aber diese Chance sehe ich (ganz ohne rosa-rote Brille) bei unter 5%.

Ich finde ja: Information nimmt viel einmer Angst.
Wenn es nicht mehr so unklar und unbekannt ist, dann wird vieles klarer, greifbarer und erscheinbt dfann damit oft irgenbdwann machbar.

Viele Grüße

Désirée

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Ich bin mir da nicht so sicher

Antwort von Strudelteigteilchen am 21.09.2014, 14:19 Uhr

Wenn man schon verheiratet IST, reicht es, daß einer unterschreibt - bilde ich mir zumindest ein. Wie das dann ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Heirat schon dort wohnt - keine Ahnung.

Aber selbst, wenn sie alleiniger Vertragspartner ist: Sie muß an die (rechtzeitige) Kündigung denken, sie muß eventuelle Doppeltzahlungen bei Überschneidungen der Mietdauer beachten (und sollte sich nicht darauf verlassen, daß er dann schon zahlt) und sie muß auf jeden Fall ihrem "Untermieter" (denn das wäre der Ehemann in dem Falle) rechtzeitig und unter Beachtung der richtigen Fristen kündigen.

Ich - ganz persönlich - fand ja das ganze Wohnungsgedöns bei der Trennung/Scheidung fast das Komplizierteste (wobei bei uns halt das ABR quasi direkt an der Wohnung hing und es auch sonst "anders" war, weil wir mitten in der Trennungsphase noch einen Vermieterwechsel hatten) und war sehr froh, daß meine nette Anwältin mich da gut beraten hat. Ich habe da sicher den einen oder anderen Fallstrick vermeiden können.

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Re: Ich bin mir da nicht so sicher

Antwort von shinead am 21.09.2014, 21:05 Uhr

Der Mietvertrag wird durch Heirat nicht verändert. Es bleibt also nach der Trennung ihre Wohnung.

Der Vermieter hat den Vertrag mit ihr geschlossen und akzeptiert daher ihre Kündigung (nicht aber, wenn er kündigen würde). Woher soll der Vermieter wissen, ob die Mieter inzwischen geheiratet haben, oder schon wieder geschieden sind.

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Re: Ich bin mir da nicht so sicher

Antwort von shinead am 21.09.2014, 21:05 Uhr

Der Mietvertrag wird durch Heirat nicht verändert. Es bleibt also nach der Trennung ihre Wohnung.

Der Vermieter hat den Vertrag mit ihr geschlossen und akzeptiert daher ihre Kündigung (nicht aber, wenn er kündigen würde). Woher soll der Vermieter wissen, ob die Mieter inzwischen geheiratet haben, oder schon wieder geschieden sind.

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Re: Ich bin mir da nicht so sicher

Antwort von shinead am 21.09.2014, 21:06 Uhr

Der Mietvertrag wird durch Heirat nicht verändert. Es bleibt also nach der Trennung ihre Wohnung.

Der Vermieter hat den Vertrag mit ihr geschlossen und akzeptiert daher ihre Kündigung (nicht aber, wenn er kündigen würde). Woher soll der Vermieter wissen, ob die Mieter inzwischen geheiratet haben, oder schon wieder geschieden sind.

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