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Geschrieben von Tine1 am 31.01.2015, 12:55 Uhr

Jugendamt??? Ist nicht dein ernst oder????

Huhu! davon hab ich beruflich sogar zufällig ziemlich viel ahnung.

die jugendämter arbeiten ja sehr unterschiedlich, so wie die arbeitsbedingungen sehr unterschiedlich sind. zunächst einmal muss der zuständige sozialarbeiter jedoch bei jeder meldung tätig werden, dh zumindest mal der familie einen besuch abstatten und überprüfen, in wie weit es sich um eine kindeswohlgefährdung handelt. hier gab es zb neulich einen fall, da wurde von einer nachbarin gemeldet, die kinder würden immer so spät ins bett gehen und noch um zehn uhr draußen rumspringen. war alles ganz harmlos und kein grund zur sorge, aber selbst bei solchen "lappalien" muss kontakt zu den eltern aufgenommen werden. in dem geschilderten fall, sollte er sich so zugetragen haben, wäre es mir schon ein etwas genauerer blick auf das erziehungsverhalten wert. wie weiter unten geschrieben, die kinder sind nicht eigentum der eltern und haben recht auf eine gewaltfreie erziehung. und das geschilderte verhalten fällt eindeuteutig in den bereich seelisxher gewalt.

die jugendämter haben ja auch nicht ausschließlich familien zum klientel, in denen die kinder schwer körperlich misshandelt werden. das wäre dann tatsächlich ein grund, das kind in obhut zu nehmen. in vielen fällen handelt es sich (hier zumindest) um übergriffiges verhalten, beratung in bezug auf den umgang bei trennung und scheidung, mangelnde erziehungskompetenzen, eltern die selbst feststellen dass sie mit den kindern "nicht klarkommen". die meisten eltern sind ja eher hilflos als "böse" und vielleicht wären die eltern im geschilderten fall froh gewesen, eine hilfe zur seite gestellt zu bekommen die sie in ihren erziehungskompetenzen stärkt.

 
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