Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Schnecke3 am 04.08.2011, 9:42 Uhr

@ schnecke

HalloMarge,
doch, ab einem bestimmten Alter zählt das Hin-und Hertragen schon, eben dann, wenn man z.B. Treppen im Haus hat und das Bad und das Kinderzimmer oben und das WZ unten sind. Aber nur für Wege, die zwingend notwednig sind (also z.B: 4 x am Tag zum Ins-Bett-Bringen).
Und ist ja auch ok, wenn du für euch PS 1 für gerechtfertigt ansiehst, kenne ja eure Situation nicht. Aber wenn du schon alleine 45-60 min Mehraufwand für Wickeln und Köperpflege hat, dann noch z.B. 3 Therapien die Woche und regelmäßige Arztbesuche,die je nach Strecke und Wartezeit ja auch noch mal 30 min ausmachen können, dann sind das alleine schon bis zu 90 min Mehraufwand. Dann fehlen zur PS 2 nur 31 min. Wenn du dann noch ein Kind hast, wo schlecht isst, nicht trinken kann, bist du gleich bei PS 2 (60 min werden pauschal für den hauswirtschaftlichen Mehrbedarf anerkannt). Auf jeden Fall sollte es bei dir nicht kanpp sein für die PS 1 (die hast du mit 45 -60 min Mehraufwand bei der Grundpflege bereits erreicht, da bei PS 1 45 min für den hausw. Mehraufwand dazugezählt werden).
Aber das muss jeder selbst sehen. Und die Frage ist ja auch immer, was vom MDK anerkannt wird.
Gruß,
Katja

 
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