Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von 4hamänner am 04.08.2011, 23:48 Uhr

Wir haben die Pflegestufe 1

Du solltest auf jedenfall das Gutachten anfordern.

Dann kannst du in Widerspruch gehen.

Es mag einigen hier vollkommen ausreichend erscheinen, dass sie die PS 1 gegeben haben, aber die Art der Begutachtung war - so wie du das beschrieben hast - absolut nicht in Ordnung.

Bei einer Begutachtung durch den MDK muss sich der Gutachter ein Bild von der zu pflegenden Person und dem häuslichen Umfeld machen. Es muss der Pflegebedarf erfasst werden, d.h. welche Pflegetätigkeiten wie oft nötig sind und wie lange sie dauern. Ohne eine genauere Betrachtung des zu pflegenden Kindes (also sich selbst ein Bild davon zu machen, was das Kind kann) ist das wohl nicht wirklich möglich.

Wenn also das Gutachten nicht sehr zu eurem Gunsten ausgefallen ist, würde ich in Widerspruch gehen. Es sollte dann eine neue Begutachtung stattfinden. Bis dahin solltest du ein Pflegetagebuch anlegen. Das ist auch für dich ganz aufschlussreich, denn dann siehst du, was wirklich alles an Pflege anfällt. Als Mutter eines kleinen Kindes tendiert man dazu, das zu unterschätzen. Wichtig ist auch (wenn zutreffend) mal über 14 Tage, den Pflegbedarf in der Nacht zu dokumentieren (Umlagern, Wickeln, Trinken ... Beruhigen zählt leider nicht).

Es stimmt, was Marge schrieb, dass ein Mehraufwand für Spielen und Beschäftigung nicht zählt, aber ALLES was für Schlafen, Hygiene, Ernährung und Therapie (mind. alle 14 Tage und außerhalb des Hauses) nötig ist. Mit einem hypotonen und motorisch behinderten Kind, das entwicklungsverzögert ist und eine Empfindungsschwäche im Mund hat, ist das schon mehr als ein Full-time-job!

Liebe Grüße
Anja (wie haben PS 3 seit Sebastian 4 Jahre alt ist)

 
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