Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Schnecke3 am 03.08.2011, 19:44 Uhr

Wir haben die Pflegestufe 1

Hallo "Fiorella",
natürlich kannst du Widerspruch einlegen, wenn du das Gefühl hast, dass für euren Mehrbedarf an Pflege PS 2 angemessen wäre. Hast du denn schon das Gutachten angefordert? Wie viele Minuten wurden euch denn anerkannt und was wurde gestrichen? Oder hattest du kein Pflegetagebuch geführt? Ich glaube, du musst den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen einlegen (bin mir aber nicht sicher). Kennst du Rehakids? Frag doch mal da nach, da kennen sich viele mit Widerspruch usw. aus. Dort findest du auch die Pflegegeldfibel, da ist alles genau beschrieben und, wenn ich mich richtig erinnere, auch eine Liste mit den Zeiten, die für den Pflegebedarf eines normalentwickelten Kindes bei den jeweiligen Verrichtungen abgezogen werden. Mit 2 Jahren wird von einem "normalen" Kind allerdings vom Gesetz her schon mal angenommen, dass es laufen kann (Kinder bekommen ab 18 Monate ja auch aG im SBA, wenn abzusehen ist, dass sie es in den nächsten 6 Monaten nicht lernen werden, hat jetzt nichts mit dem Pflegegeld zu tun aber so viel zu der Aussage, dass andere in dem Alter das ja auch noch nicht können).
Wir haben für unseren Sohn mit 16 Monaten PS 1 bekommen und damals keinen Widerspruch eingelegt, weil es uns zu viel Act war, obwohl uns PS 2 von den her zugestanden hätte. Hinterher haben wir uns etwas geärgert.
Wir haben dann mit 24 Monaten die Höherstufung beantragt und auch ohne Probleme bewilligt bekommen.
@Marge: Das nächtliche Umlagern und das vermehrte Wickeln (ich nehme mal an, dass du auch tagsüber oft wicklen musst, wenn du es schon nachts 2-3 mal machst) müsste auf alle Fälle zum Pflegemehrbedarf zählen, eben alles, was über die Wickelzeiten für ein normalentwickeltes Kind hinausgeht.
Meiner Meinung nach geht es nicht drum, ob man PS 1 jetzt im allgemeinen ok findet, sondern ob es dem jeweiligen Kind und für die entsprechende Pflegesituation gerecht wird. Und wenn man das Gefühl hat,dass das eigene Kind falsch eingestuft wurde, sollte man auch Widerspruch einlegen!
Gruß,
Katja

 
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