Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von thn05 am 26.06.2010, 22:37 Uhr

Kosten Bescheinigung Legasthenie?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage vielleicht sind hier Einige die mir eine Antwort geben können.
Unser Sohn (9 J.) hat ADS, bekommt Medikinet und hat jetzt einen für sein Alter entsprechenden B-Test gemacht. Heraus gekommen ist das er eine Lese-Rechtschreibschwäche hat und mir Legasthenie bescheinigt wird. Nun hat die Praxis mir eine Rechnung erstellt wo ich die Bescheinigung und den Schreibaufwand zahlen soll.Wenn wir die Bescheinigung haben sollen wir zum Schulpsychologen gehen.Was und wie es dann weiter geht habe ich keine Ahnung. Dann empfehlen sie mir das unser Sohn an einer Therapie gemeinsam mit anderen Kinder teilnehmen soll. Aber die Belehrungen die dann dem Schreiben folgten schockieren mich sehr. Denn unter anderem steht da das man sein Kind nicht ausfragen darf was in der Therapiestunde gemacht wurde und Eltern nur Infos bekommen mit einem Elterngesprächstermin. Mich schreckt das ab.

Meine Frage ist: darf für diese Bescheinigung wirklich ein Beitrag verlangt werden?

Danke für die Antwort im vorraus.
LG
thn

 
6 Antworten:

Achtung: Eine Lese-Rechtschreibe-SCHWÄCHE ist KEINE Legasthenie. o.T.

Antwort von tini80 am 27.06.2010, 11:33 Uhr

...

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tini80

Antwort von thn05 am 27.06.2010, 18:54 Uhr

dann gibt doch mal bei google lese-rechtschwäche ein dann bekommst du schwarz auf weiß das es Legasthenie ist.
Danke für Antwort.

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Hab´s tatsächlich bei google eingegeben und...

Antwort von tini80 am 27.06.2010, 19:44 Uhr

du hast einerseits Recht: Diese zwei Begriffe werden in Deutschland von Laien ! tatsächlich nebeneinander verwendet. Im Wesentlichen ist es aber schon so, dass in der SCHULE zwischen LRS und Legasthenie unterschieden wird. Bescheinigt werden kann LRS vom Schulpsychologen in einem Test, Legasthenie hingegen nur von einem Kinderpsychologen.

Hier noch zum Nachlesen ein Auszug der HP
http://www.probleme-beim-lernen.de/html/legasthenie.html

"(...) Um klarer zu formulieren, was man unter einer Legasthenie verstehen kann, muss zunächst definiert werden, was die Legasthenie von einer Lese- Rechtschreibschwäche unterscheidet.
Vereinfacht formuliert handelt es sich bei Personen mit einer Legasthenie um Menschen mit normaler bis überdurchschnittlicher Intelligenz, die isolierte Probleme im Bereich des Lesens und Rechtschreibens aufweisen. In der Regel sind davon andere Bereiche (Mathematik, ...) nicht betroffen.

Anders formuliert: Es gibt viele Personen mit Problemen im Bereich des Lesens und Rechtschreibens, allerdings deutlich weniger, die die “Bedingungen” erfüllen, welche sie zur Gruppe der Legastheniker hinzuzählt.
Im schulischen Bereich werden demzufolge Kinder von einer isolierten Lese- Rechtschreibschwäche ausgeschlossen, deren schulische Leistungen auch in anderen Bereichen schwach, bzw. schwächer sind. Dies hat jedoch nicht zur Folge, dass keine Förderung stattfinden sollte. Probleme - egal welcher Art - gilt es zu beheben. An dieser Stelle soll nur der Unterschied zwischen den Begriffen “Legasthenie” und “Lese- Rechtschreibschwäche” verdeutlicht werden. (...)"

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Re: tini80

Antwort von Susanne35 am 28.06.2010, 7:49 Uhr

das ist aber definitiv falsch!!!
Lese-Rechtschreibschwäche ist definitiv etwas anderes als Legasthenie. Das wirst du spätestens dann glauben, wenn es um Therapien bzw. Hilfen für die Schule geht.

Da hast du dann viel bessere Karten, wenn eine Legasthenie festgestellt wurde als wenn "nur" eine Lese-Rechtschreibschwäche festgestellt worden ist.

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Re: tini80

Antwort von thn05 am 28.06.2010, 11:59 Uhr

vielen Dank für die Infos

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In Schleswig-Holstein werden die begriffe Synonym gebraucht.

Antwort von Trini am 29.06.2010, 9:55 Uhr

Alle Schüler der 4. Klasse machen eine Legasthenie-Test.
Auffällige "Kandidaten" werden in der 5. oder 6. Klasse nachgetestet.
Beide Tests kosten nichts.

Trini

PS: DER Legasthenieerlass des Landes (Da sieht man auch, dass es hier keinen Unterschied zwischenden Begriffen gibt.):
http://www.lvl-sh.de/Legasthenie_Erlass_SH_v_270608_Forderung_von_-_Info_des_LVL_SH.pdf

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