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Geschrieben von like am 23.05.2010, 11:08 Uhr

Schön!

Da ist's ja mal richtig abgegangen!

Du musst unterscheiden zwischen mehreren Rechtsgebieten. Das Jugendschutzgesetz betrifft hier eben v.a. den Verkäufer, der für den Verkauf zur Rechenschaft gezogen wird. Was das Gesetzt da so an Strafen vorsieht, weiß ich ejtztz nicht, kann man sicher nachlesen, ist für euch aber eher uninteressant
Die Haftung für Schäden trifft v.a. die Jugendlichen selber - es ist bei weitem nicht so, dass "Eltern haften für ihre Kinder " gilt - ab 7 Jahren trifft die zivilrechtliche Haftung den Verursacher selbst - dafür hat man dann in der Regel einen Familienhaftpflichtversicherung. Der Verkäufer wird da wohl kaum belangt werden.
Strafrechtlich können Jugendliche dann noch ab 14 belangt werden - also wegen unterlassener Hilfeleistung, Sachbeschädigung etc. etc.


Hier noch was zur Haftung nach BGB - also für die aufgetretenen Schäden, was sicher das Hauptthema sein wird.
http://www.ralf-fischer-fredeburg.de/aufsatz/Haftung.pdf

 
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