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Geschrieben von Tom2 am 22.05.2010, 20:46 Uhr

Ja, aber was heißt das nun??

Deine Fragen lassen sich leider nicht zuverlässig beantworten. Es sind wahrscheinlich mehrere für die Situation verantwortlich, und wie eventuelle Schadenersatzzahlungen aufgeteilt werden, liegt im Ernstfall im Ermessen des Richters.

Die Frage ist auch, was überhaupt nachgewiesen werden kann. Der Händler durfte ja Bier an den 16 jährigen liefern. Lässt sich nachweisen wer die Scheiben zerschlagen hat und was dieser getrunken hat?

Die Eltern haften nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Ob das im konkreten Fall zutrifft, sie wussten ja von der Party, ist eine Ermessensfrage und hängt von den genauen Umständen ab.

Die Jugendlichen haften selbst, wenn die die notwendige Einsichtsfähigkeit haben, wieder eine Ermessensfrage.

Worum genau geht es dir? Bist Du Geschädigte oder Elternteil? Im letzteren Fall würde ich einfach abwarten, ob jemand Ansprüche an dich stellt, und mich dann an die Privathaftpflicht wenden. Vorher irgendwas klären zum wollen macht keinen Sinn, dazu ist die Situation viel zu kompliziert.

 
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