Geschrieben von Tom2 am 22.05.2010, 20:46 Uhr |
Ja, aber was heißt das nun??
Deine Fragen lassen sich leider nicht zuverlässig beantworten. Es sind wahrscheinlich mehrere für die Situation verantwortlich, und wie eventuelle Schadenersatzzahlungen aufgeteilt werden, liegt im Ernstfall im Ermessen des Richters.
Die Frage ist auch, was überhaupt nachgewiesen werden kann. Der Händler durfte ja Bier an den 16 jährigen liefern. Lässt sich nachweisen wer die Scheiben zerschlagen hat und was dieser getrunken hat?
Die Eltern haften nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Ob das im konkreten Fall zutrifft, sie wussten ja von der Party, ist eine Ermessensfrage und hängt von den genauen Umständen ab.
Die Jugendlichen haften selbst, wenn die die notwendige Einsichtsfähigkeit haben, wieder eine Ermessensfrage.
Worum genau geht es dir? Bist Du Geschädigte oder Elternteil? Im letzteren Fall würde ich einfach abwarten, ob jemand Ansprüche an dich stellt, und mich dann an die Privathaftpflicht wenden. Vorher irgendwas klären zum wollen macht keinen Sinn, dazu ist die Situation viel zu kompliziert.
- Kennt sihc wer mit dem Jugendschutzgesetz richtig gut aus? - Henni 22.05.10, 19:26
- meinst du so was? - snow-fee 22.05.10, 19:35
- noch vergessen: - snow-fee 22.05.10, 19:37
- Re: noch vergessen: noch mla Danke.. - Henni 22.05.10, 19:40
- Ja, aber was heißt das nun?? - Henni 22.05.10, 19:39
- Re: Ja, aber was heißt das nun?? - Tom2 22.05.10, 20:46
- WEder noch - Henni 23.05.10, 8:37
- Schön! - like 23.05.10, 11:08
- Re: WEder noch - Tom2 23.05.10, 12:34
- WEder noch - Henni 23.05.10, 8:37
- Re: Ja, aber was heißt das nun?? - Tom2 22.05.10, 20:46
- noch vergessen: - snow-fee 22.05.10, 19:37
- meinst du so was? - snow-fee 22.05.10, 19:35