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Geschrieben von magistra am 19.06.2010, 19:23 Uhr

kurzer Einwurf

Ich muss mal kurz einwerfen, dass der Schüler hier an der Schule einen Verweis wg. bewusster Missachtung der Anweisung der Lehrerin und eben - ja, auch wenn du das anders siehst! - Schwänzens bekommen hätte. Denn natürlich hat er geschwänzt, da die Schulveranstaltung eben erst an der Schule endete.
Dass man sich über den Umweg ärgern kann, steht auf einem anderen Blatt.

Aber, auch unsere Schüler sind älter. Bei so Kleinen kann man es bei einem Nachsitzen belassen.

 
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